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Auszüge aus Amtsleiterprotokollen
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Die Oberste Bauaufsichtsbehörde führt periodisch mit den Unteren Bauaufsichtsbehörden Amtsleitertagungen durch. Unter anderem werden dabei zu bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen Festlegungen getroffen. Diese Festlegungen präzisieren die Vorgaben der Bauordnung und deren Ordnungen sowie die Verwaltungsvorschriften. Die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind angehalten, die Festlegungen der Amtsleiterprotokolle im Zuge der Prüfung der Bauanträge zu berücksichtigen.
Die Architekten wurden häufig im Baugenehmigungsverfahrens mit Anforderungen aus Festlegungen der Amtsleiterprotokolle konfrontiert, die in Teilen zu Planungsänderungen führten. Mit einer Kenntnis dieser Festlegung zum Zeitpunkt der Planerstellung können diese Änderungsanforderungen abgestellt werden. Durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde werden der Brandenburgischen Architektenkammer die bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Belange betreffenden Festlegungen der Amtsleiterprotokolle übergeben.
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