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Architektur - Bausteine für den Themenplan
Eine Information für Lehrerinnen und Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg
Architektur macht Schule
Architektenkammer und Bildungsministerium haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen, nach der ab sofort Architekten an brandenburgischen Schulen eingesetzt werden können. Unterrichtseinheiten bieten sich in vielen Fächern an, vor allem in Kunst, Erdkunde, Geschichte oder Politischer Bildung. Besonders geeignet für die Vermittlung von Architektur sind auch fächerverbindende Nachmittagsangebote. Unsere „Bausteine“ sollen Sie bei Ihren Bemühungen unterstützen, den Schulalltag lebendig und praxisnah zu gestalten. Architektur macht Schule - machen Sie mit!
Lehrerfortbildung
Die Rahmenvereinbarung ermöglicht auch die Tätigkeit von Architekten in der Lehrerfortbildung. Wenn Sie oder Ihre Kollegen sich auf dem Gebiet der Architektur fortbilden möchten, sprechen Sie bitte Ihren Fachberater beim zuständigen Schulamt an. Das Schulamt setzt sich mit der Architektenkammer in Verbindung, die einen für das jeweilige Thema geeigneten Referenten benennt.
Und so holen Sie Architektur in die Schule:
Thema
Sie suchen sich ein Thema aus, das Sie interessiert, und nehmen Kontakt zu einem Architekten auf, der dieses anbietet. Alle Architekten besitzen durch ihr Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung hohe inhaltliche Kompetenz. Allerdings ist es sinnvoll, dass Sie den Architekten zunächst persönlich kennenzulernen, sich mit ihm über Ihre pädagogischen Vorstellungen austauschen und das Thema ggf. noch modifizieren.
Konzept
Der Architekt entwickelt in Abstimmung mit Ihnen und dem Fachberater des zuständigen Schulamtes ein Konzept für seinen Einsatz an der Schule. Dieses Konzept stellen Sie Ihrem Schulleiter vor und überlegen gemeinsam, wie die Unterrichtseinheit oder das Nachmittagsangebot inhaltlich und organisatorisch in das Profil der Schule eingebunden und die Durchführung finanziell abgesichert werden kann.
Vereinbarung
Der Schulleiter sorgt dafür, dass eine Kooperationsvereinbarung mit dem Architekten geschlossen wird (Muster: Kooperationsvereinbarung.pdf). Diese regelt den Einsatz des Architekten an der Schule, insbesondere seine auf der Grundlage des Konzepts zu erbringenden Leistungen und seine Vergütung als Honorarkraft, aber u. a. auch die Bereitstellung von Sachmitteln und den Versicherungsschutz für seine Tätigkeit.
Zusammenarbeit
Handelt es sich um eine Unterrichtseinheit, liegt die Verantwortung bei Ihnen, d. h. in der Regel sollten Sie anwesend sein. Bei einem Nachmittagsangebot hingegen wird die Verantwortung dem Architekten übertragen. Aber auch hier kann Ihre Unterstützung hilfreich sein, etwa bei der Leistungskontrolle, dem Verfassen des Abschlussberichts oder der Präsentation der Ergebnisse in Form einer kleinen Ausstellung, wofür sich Architekturthemen gut eignen.
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Den Flyer "Architektur - Bausteine für den Themenplan" können Sie
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als PDF downloaden
(mit rechter Maustaste Link anklicken und "Ziel speichern unter" wählen). |
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bei der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer, Kurfürstenstraße 52, 14467 Potsdam, per Telefon/Fax anfordern.
(Telefon 0331 275910, Telefax 0331 294011) |
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