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Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht immer einfach. Die Brandenburgische Architektenkammer bietet als berufsständische Kammer ihren Mitgliedern bei Beantragung von Fördermitteln kostenfrei die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle an.
Dem Existenzgründer werden mit Hilfe der nachfolgenden Informationen die wesentlichen organisatorischen Schritte, die für die Gründung eines Architekturbüros notwendig sind, aufgezeigt.
Die Brandenburgische Architektenkammer bietet in der Zusammenarbeit mit der Unternehmer-Beratung archima consulting Kurzberatungen für junge Architekten an. Diese einstündigen Beratungsgespräche erweitern das Angebot der Architektenkammer für ihre Mitglieder in der Gründungsphase und werden in regelmäßigen Abständen in den Räumlichkeiten der Architektenkammer angeboten.
Rahmenvertrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Existenzgründer
Für Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer besteht die Möglichkeit, bei bestimmten Vertragspartnern, mit denen die Architektenkammer einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, besondere Konditionen zu nutzen.
Die Brandenburgische Architektenkammer hat mit der VHV ab 01.10.2006 einen Rahmenvertrag geschlossen, der Existenzgründern günstige Konditionen für die Berufshaftpflichtversicherung einräumt. Versicherungsnehmer kann jedes Kammermitglied sein, dass sich erstmals als freischaffender Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer eintragen oder in die Beschäftigungsart "freischaffend" umschreiben lässt (Existenzgründer). Der Rahmenvertrag kommt der finanziellen Situation der Existenzgründer entgegen und trägt gleichzeitig der Notwendigkeit eines umfassenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes Rechnung.
Das entbindet Kammermitglieder selbstverständlich nicht von der Möglichkeit, Vergleichsangebote bei anderen Anbietern einzuholen. Die jeweiligen Konditionen sind direkt beim Rahmenvertragspartner zu erfragen:
Ab dem 01. Oktober 2007 werden Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmen durch das neue „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bundesweit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Mit Veröffentlichung der Programmrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit ein neues, attraktives Beratungsprogramm zur Verfügung, das bis 2013 laufen wird und von Bund und Ländern gemeinsam angeboten wird. Mit Start des Gründercoaching Deutschland wurde das bisherige KfW-Gründercoaching eingestellt.