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Geschäftsstellen
Die Geschäftsstelle erfüllt die übertragenen Aufgaben nach den Beschlüssen und Weisungen des Vorstandes.
Die Organisation der Landesgeschäftsstelle und die Aufteilung der Aufgabenbereiche ist durch die vom Vorstand erlassende Geschäftsordnung geregelt.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt. |
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