Brandenburgische Architektenkammer
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BRANDENBURGISCHE ARCHITEKTENKAMMER
2. Architekturgespräch 2010 „Neue Elemente der Stadt – Erholung, Sport, Freizeit“
Öffentliches Grün, Sport und Freizeit erhielten in der Weimarer Republik einen hohen Stellenwert. In vielen Städten wurden umfangreiche Freiflächen für eine aktive Erholung mit Badeanstalten, Spiel- und Sportanlagen angelegt. Eine der größten landschaftlich gestalteten Sport- und Freizeitanlagen entstand in Potsdam. Auf dem Gelände des ehemaligen Luftschiffhafens am Templiner See wurde nach Plänen von Hans Kölle (Landschaftsarchitektur) und Reinhold Mohr (Sport- und Freizeitbauten) ein einzigartiger Land- und Wassersportplatz geschaffen, der für das gesundheitliche Wohl der Stadtbevölkerung sorgte und mit einer Vielzahl an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen ein hohes Freizeitangebot stellte.
Download: 2Architekturgespraech10
(Dateigröße: 293098 Bytes)

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Heinze ArchitektenAWARD mit 60.000 € dotiert
Ein neuer Architekturpreis wird mit der bemerkenswerten Gesamtpreissumme von 60.000 Euro vergeben: Für den Heinze ArchitektenAWARD werden die besten Wohnungsbauten der letzten fünf Jahre gesucht. Titel des Wettbewerbs: „Faszination Wohnungsbau“. In den Disziplinen Neubau und Modernisierung können Architekten und Planer beliebig viele bereits fertiggestellte Wohnungsbauten – Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser – online einreichen. Der Hauptpreis beträgt jeweils 20.000 €.

Eine Teilnahme an dem Award ist ab sofort und bis zum 15. November 2010 möglich. Es folgt dann eine Vorauswahl von den „Top 25“ jeder Kategorie per Online-Voting durch Architekten und Bauherren auf den Plattformen www.heinze.de und www.bauemotion.de. Schließlich kürt eine Fachjury Anfang Dezember 2010 die endgültigen Gewinner. Die Preise werden dann am 18. Januar 2011 auf der „BAU“ in München verliehen und in der DBZ und dem Heinze Journal veröffentlicht.

www.heinze.de/award
Download: Heinze_ArchitektenAWARD
(Dateigröße: 4613054 Bytes)

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Großer Ytong-Wettbewerb zum Thema „Bauen im Bestand“
Gemeinsam mit den Bauherren zum Gewinn!

Achtung, Architekten und Planer aufgepasst! Ytong lobt in Kooperation mit dem Kundenmagazin der Bausparkasse BHW „Wohnen“ einen Wettbewerb zum Thema „Bauen im Bestand“ aus. Aufgerufen sind Architekten und Planer, in Zusammenarbeit mit den Bauherren bereits realisierte Projekte wie Umbau, Ausbau oder Aufstockung einzureichen. Dabei steht insbesondere die kreative Idee im Vordergrund – nicht der Umfang des Umbaus. Zu gewinnen sind Produkte aus dem Ytong-Sortiment im Gesamtwert von 7.000 Euro. Darüber hinaus werden die Gewinnerarbeiten ausführlich publiziert – zunächst in BHW „Wohnen“.
Die Unterlagen können bis zum 20. September 2010 online oder per Post (Poststempel) eingereicht werden.
Alle Teilnahmebedingungen und weitere Informationen finden Sie unter: www.ytong-silka.de
www.pro-publica.de
Download: BauenimBestand
(Dateigröße: 113139 Bytes)

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Brandenburgische EnEV-Zuständigkeitsverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet die Länder, die Umsetzung der EnEV durch Regelungen der Zuständigkeiten und der Verfahren zur Überwachung zu sichern. Im Land Brandenburg wurde zur Umsetzung der EnEV die Brandenburgische EnEV-Zuständigkeitsverordnung (BbgEnEVZV) vom 21. Juni 2010 (GVBl. II Nr. 36) erlassen.

www.mil.brandenburg.de

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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Am 17.05.2010 trat die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung -DL-InfoV) in Kraft. Sie dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes.

In dieser Verordnung wird eine Reihe von Pflichten, die nunmehr nachweisbar dem Kunden gegeben werden müssen, aufgelistet. Dadurch soll für mehr Transparenz und Schutz vor bzw. bei Vertragsabschlüssen gesorgt werden. Die Verordnung unterscheidet zwischen

− stets zur Verfügung zu stellende Informationen
− auf Anfrage zur Verfügung stellende Informationen.

Der Verstoß gegen diese Verordnung ist mit Bußgeld bewehrt. Auch kann beim Verstoß eine Abmahnung drohen. In der Anlage erhalten Sie ausführliche Hinweise.
Download: Dienstleistungs_Informationspflichten_VO
(Dateigröße: 68710 Bytes)

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