|
|
Angaben zum Verfahren
Verhandlungsverfahren unterhalb des Honorar-Schwellenwertes von 200 Tausend Euro, zwischen 50 Tausend und 200 Tausend Euro, unter 50 Tausend Euro ohne Mehrfachvergabe gem. Pkt 4.
Die Durchführung des Verfahrens orientiert sich an der VOF. Im Hinblick auf Förderung von offener und vergleichender Verfahren werden hier in den nachfolgenden Positionen vereinfachende Regeln dargestellt.
1.) Die Anzeige des beabsichtigten Verfahrens erfolgt auf der Seite des Internetforums „Vergabeplattform der Brandenburgischen Architektenkammer“.
2.) Für die Verfahren mit Bewerbungsstatus gilt ein Bewerbungszeitraum von mindestens 15 Tagen, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
3.) Die Mindestzahl der am Wettbewerb beteiligten Büros liegt bei 5. Der Auslober kann jedoch nach eigenem Ermessen eine höhere Anzahl an Teilnehmern benennen. Der Auslober verpflichtet sich jedoch, mindestens die Hälfte der am Verfahren beteiligten Büros aus der Liste der Architektinnen und Architekten der Vergabeplattform zu benennen.
4.) Die Vergütung möglicherweise abgeforderter Planungsleistungen erfolgt nach HOAI. Hierfür sind 10 % Leistungsanteil HOAI (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) vorgesehen. Die abzufordernden Planungsleistungen werden dieser Festlegung einer Vergütung angepasst und sind unter Pos. 4 genauer bezeichnet.
Der abzufordernde Leistungsumfang von Planungsbeiträgen orientiert sich ebenfalls an den Leistungsbeschreibungen der HOAI. Es wird je Teilnehmer des Wettbewerbes ausschließlich ein Planungskonzept, Teilleistung der Leistungsphase 2 nach HOAI, abgefordert. Der planerisch abzufordernde Leistungsumfang soll aufgrund der eingeschränkten Honorierung, auf maximal 2 Seiten DIN A2, einseitig bedruckt, dargestellt sein.
5.) Der Auslober verpflichtet sich, für die Beurteilung der Planungsbeiträge der am Verfahren Beteiligten ein hauptsächlich fachlich besetztes Auswahlgremium aus mindestens 3 Personen einzusetzen. Die Mitglieder des benannten Auswahlgremiums dürfen weder unmittelbar noch mittelbar an der betreffenden Arbeit oder einer daraus folgenden Vergabe beteiligt sein und auch nicht beteiligt werden.
Das Auswahlgremium bewertet die Arbeiten und schlägt eine Arbeit für die Vergabe vor. Die Bewertung der Arbeiten, sowie die Entscheidungsfindung sind zu protokollieren. Die Vergabeplattform der Brandenburgischen Architektenkammer empfiehlt auf ihrer Seite qualifizierte Architektinnen und Architekten für Arbeit in einer Jury.
6.) Nach erfolgter Beauftragung erfolgt die Bekanntmachung der Vergabe auf der Vergabeplattform der Brandenburgischen Architektenkammer.
Hinweis:
Sollte für die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens eine qualifizierte Hilfe notwendig sein, so sind auf der Vergabeplattform der Architektenkammer hierfür ebenfalls qualifizierte Architektinnen und Architekten benannt.
|