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Die Brandenburgische Architektenkammer hat sich im November 1994 dem Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin angeschlossen. Es hat seinen Sitz in Berlin.
Das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin gewährt den Mitgliedern der Brandenburgischen Architektenkammer und deren Familienangehörigen Versorgung nach Maßgabe der Satzung für das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin.
Es gelten die Bestimmungen der Satzung für das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin in der jeweils gültigen Fassung. Soweit in der Satzung des Versorgungswerkes von "Mitgliedern der Architektenkammer Berlin" die Rede ist, sind damit auch die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer eingeschlossen.
Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Architektengesetzes vom 07. April 1997 (GVBl I S.20) wird
§ 13 dieses Gesetzes Rechtsgrundlage für die Satzung über den Anschluss der Brandenburgischen Architektenkammer an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin (AKB) (Anschluss-Satzung).