
Planen und Bauen.
Wie und mit wem?
Um den Herausforderungen im Planen und Bauen gerecht zu werden, ist es sinnvoll, frühzeitig alle wesentlichen Themen angemessen zu berücksichtigen. Planerinnen und Planer aller in der Architektenkammer vertretenden Fachbereiche planen und betreuen Bauvorhaben in Ihrem Auftrag, also unabhängig von gewerblichen Unternehmen.
Interdisziplinäre Wettbewerbe bieten eine gute Möglichkeit, mehrere Fachrichtungen einzubinden. Durch diese Wettbewerbe können Sie noch gezielter die beste Lösung finden. Wir stellen Ihnen hier kurz die vier Fachrichtungen vor, die wir in der Brandenburgischen Architektenkammer vertreten und mit denen Sie u.a. Wettbewerbsverfahren durchführen können, um die beste Lösung für Ihr Bauvorhaben zu finden. Hier finden Sie mehr Informationen zu Wettbewerben.
Weiter unten haben wir Informationen über die Zusammenarbeit mit den Planungsbüros zusammengestellt. Diese können Sie auch als Print-Version bestellen, siehe unten.
Kurzdarstellung der vier Fachrichtungen
Auszug aus dem Brandenburgisches Architektengesetz (BbgArchG):
Die Berufsbezeichnungen „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ dürfen nur Personen führen, die in die von der Architektenkammer eines Landes der Bundesrepublik Deutschland geführte Liste der jeweiligen Fachrichtung eingetragen oder die als auswärtige Dienstleister zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 2 berechtigt sind.
Wir führen eine Liste der eingetragenen Personen
Architektur
Architektinnen und Architekten entwerfen im Allgemeinen Gebäude. Sie planen und überwachen die Ausführung des Baus und berücksichtigen gestalterische, technische, wirtschaftliche, ökologische sowie soziale Aspekte. Sie begleiten ein Bauvorhaben von Anfang bis Ende, das heißt von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Schlussabnahme durch die Baubehörde. Sie erstellen die nötigen Zeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag, zeichnen Ausführungspläne und Details für Anschlüsse oder Wandaufbauten. Architektinnen und Architekten befinden sich an der Schnittstelle zwischen Auftraggebenden und den Planungsbeteiligten, Behörden und Ausführenden. Als zentrales „Organ“ übernehmen sie die Projektsteuerung und vertreten die Bauherrschaft gegenüber allen Beteiligten und koordiniert diese.
Innenarchitektur
Innenarchitektur umfasst den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Neubauten sowie den Umbau, den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Gebäuden im Bestand, sowie die räumliche Erweiterung und Ergänzung vorhandener Objekte, Umnutzungen auch mit Nutzungsänderungen, Modernisierungen, Sanierungen, Entkernungen und Revitalisierungen. Lichtplanung und Akustikberechnungen gehören ebenso zum Leistungsspektrum.
Landschaftsarchitektur
Landschaftsarchitektinnen und Lanschaftsarchitekten planen und gestalten die natürliche und gebaute Umwelt unter Anwendung gestalterisch-ästhetischer und wissenschaftlicher Prinzipien, die sich mit der ökologischen Nachhaltigkeit, der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, dem kollektiven Gedächtnis und dem kulturellen Erbe sowie räumlich-sozialer Gerechtigkeit befassen.
Stadtplanung
Die räumlich-bauliche Gestaltungsaufgabe der Stadtplanung umfasst ökologische, technische, wirtschaftliche, soziale und ästhetische Inhalte ebenso wie die spezifischen städtebaulichen Bedingungen für Wohnen und Arbeiten, Kultur und Freizeit. Die Stadtplanung stützt sich weitgehend auf rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Bau- und Planungsrecht. In der so genannten formellen Planung ist sie den gesetzlichen Vorgaben zwingend verpflichtet und schafft Rechtssicherheit. Die so genannte informelle Planung weist unterschiedliche, rechtlich nicht vorgeschriebene Planinhalte auf. Mit der Gestaltungsplanung nehmen insbesondere die auf architektonischer Grundlage ausgebildeten Stadtplanerinnen und Stadtplaner ein wichtiges Arbeitsfeld im Rahmen der informellen kommunalen Planung wahr.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind im konzeptionellen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Bereich u.a. als Planende, Beratende oder Gutachtenden tätig. Sie erarbeiten Szenarien, bereiten Entscheidungen vor und beraten die Politik. Sie koordinieren, moderieren, integrieren. Stadtplanerinnen und Stadtplaner finden ihre Aufgaben auf vielen Ebenen in Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen oder in freien Planungsbüros. Sie sind für öffentliche und private Auftraggebende tätig. Ihre wesentliche Berufsaufgabe ist die Erarbeitung städtebaulicher Pläne.
Informationen über die Zusammenarbeit mit Architektinnen und Architekten
Diese Informationen haben wir auch in unserer Ratgeber-Broschüre "Vom Traum zum Haus" für die private Bauherrschaft zusammengefasst. Sie können Sie zum Preis von 3,00 Euro per E-Mail bestellen. Ab einer Stückzahl von 10 Exemplaren verringert sich der Stückpreis auf 2,50 Euro.
- Wer ist Architektin/Architekt?
- Was leistet die Architektin/ der Architekt für Sie?
- Was kostet Sie die Architektin/ der Architekt?
- Wie finden Sie die richtige Architektìn/ den richtigen Architekten?
- Wie arbeiten Sie mit Ihrer Architektin/ Ihrem Architekten zusammen?
Was hier für Architektinnen/Architekten beschrieben ist, gilt in ähnlicher Weise für zwei weitere Fachrichtungen, die Ihnen bei speziellen Bauvorhaben gute Dienste leisten können: Innenarchitektinnen/Innenarchitekten planen und betreuen den Ausbau von Innenräumen, Garten- und Landschaftsarchitektinnen/-architekten die Anlage von Gärten und Freiflächen.
Wer ist Architektin/Architekt?
Etwa 1.200 Architektinnen und Architekten gibt es in Brandenburg. Die Berufsbezeichnung "Architektin" und "Architekt" ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur von Personen geführt werden, die in die Architektenliste des Landes Brandenburg oder eines anderen Bundeslandes eingetragen sind. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein Architekturstudium, das mit dem akademischen Grad "Dipl.-Ing." oder "Master" abgeschlossen wird, sowie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in den Berufsaufgaben, die mit eigenen Arbeiten belegt werden muss. Die Architektenkammer nimmt die Eintragung vor und überwacht die Einhaltung der Berufspflichten, zu denen u. a. die regelmäßige Fortbildung und (bei selbständiger Tätigkeit) der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gehört. Der gesetzliche Schutz der Berufsbezeichnung "Architektin" und "Architekt" dient dem Verbraucherschutz: Die Bauherschaft kann sich darauf verlassen, dass an die Qualifikation und die Berufsausübung von Architektinnen und Architekten hohe Anforderungen gestellt werden. Die Zusammenarbeit mit einer Architektin/einem Architekten bietet daher größtmögliche Sicherheit beim Bauen.
Was leistet die Architektinnen/die Architekten für Sie?
Sie bieten umfangreiche Leistungen für Ihr Bauvorhaben an:
Beratung und Vorplanung: Sie klären mit Ihnen die Grundlagen des Bauvorhabens, z. B. Raum- und Flächenbedarf, Nutzung, Kostenrahmen und Terminvorgaben. Sie beurteilen das Grundstück und das ggf. darauf schon vorhandene Gebäude im Hinblick auf Standort, Größe, Zustand, bautechnische und baurechtliche Einschränkungen, Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten. Sie entwickeln Planungsalternativen, diskutieren mit Ihnen über Baukörper, Grundrisse, Konstruktionen, Materialien, Wärmedämmung, Haustechnik, Formgebung und Gestaltung. Sie informieren Sie über die Vor- und Nachteile der Planungsalternativen und schätzen die damit verbundenen Kosten. Entwurfsplanung, mit der der Bauantrag gestellt wird: Wenn Sie sich für eine der Planungsalternativen entschieden haben, erarbeiten die Planenden einen Entwurf im Maßstab 1: 100. Ausgehend von den darin enthaltenen Raum- und Flächenmaßen berechnen sie die voraussichtlichen Kosten und können dabei auf ihre eigenen Erfahrungen ebenso zurückgreifen wie auf Vergleichsobjekte aus bundesweiten Baukosten-Datenbanken. Wenn sich das Bauvorhaben in Ihrem Kostenrahmen bewegt, stellen sie Ihnen die Unterlagen für den Bauantrag zusammen und weisen nach, dass das Bauvorhaben in Bezug auf Bauhöhen, Grenzabstände, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und allen sonstigen Vorschriften dem öffentlichen Baurecht entspricht. Ausführungsplanung, mit der auf der Baustelle gearbeitet wird: Ist die Genehmigung erteilt, fertigen sie die Ausführungspläne im Maßstab 1: 50 oder noch genauer. Sie enthalten alle Informationen über die Baumaßnahme bis hin zu den von Ihnen gewünschten Ausstattungsdetails.
Ausschreibung und Vergabe der Bauaufträge: Auf der Grundlage der Ausführungsplanung liefern Ihnen die Planenden die Ausschreibung. Die darin enthaltenen Angaben zu den Bauleistungen sind so exakt, dass die angefragten Baufirmen nur noch den Preis angeben müssen. Dadurch werden die Angebote vergleichbar. Sie beraten Sie bei der Auswahl der Baufirmen und beurteilen die Angebote. Vor der Vergabe der Bauaufträge stellen sie die in den günstigsten Angeboten enthaltenen Kosten zusammen und kontrollieren, ob die Baumaßnahme im Kostenrahmen realisierbar ist, denn noch besteht die Möglichkeit, vor allem bei den Ausstattungsdetails Einsparungen vorzunehmen. Dann werden die Bauaufträge vergeben.
Koordination und Überwachung der Bauarbeiten: Sie sorgen dafür, dass die Bauarbeiten in sinnvoller Reihenfolge zügig durchgeführt werden. Sie kontrollieren die Übereinstimmung der fertiggestellten Bauteile mit den Ausführungsplänen und reklamieren ggf. Fehler oder Mängel. Sie prüfen die Rechnungen der Baufirmen, bevor diese von Ihnen bezahlt werden und stellt sicher, dass die Termine und Kosten eingehalten werden, die in den Bauaufträgen vereinbart sind. Nach Abschluss der Bauarbeiten bescheinigen sie Ihnen die die Fertigstellung des Bauvorhabens entsprechend dem öffentlichen Baurecht.
Was kostet Sie die Architektin/der Architekt?
Zu den Kosten eines Bauprojekts gehören auch die Planungshonorare. Bis zum Sommer 2019 galt für die Berechnung des Honorars die Honorarordnung für Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieure (HOAI). Diese gilt auch weiterhin, jedoch wurden die sogenannten Mindest- und Höchstsätze in der HOAI vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Ergab sich das Planungshonorar also bisher aus den Rahmenbedingungen quasi von selbst, wird es nun zum Bestandteil einer Verhandlung. Nur: Günstig ist nicht immer gut und der Preis allein ist nicht alles. Um die richtige Architektin oder den richtigen Architekten auszuwählen, sollte der Blick über die Kosten hinweg auch auf andere Kriterien gelenkt werden. Diese sollten u.a. sein: Referenzen, Kompetenz, Leistungen, Büroprofil, Unabhängigkeit, Kammermitgliedschaft.
Wie finden Sie die richtigen Architektinnen/ Architekten?
Sie sind die wichtigsten Partnerinnen/Partner für Ihr Bauvorhaben - lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl und entscheiden Sie sich für eine Architektin/einen Architekten Ihres Vertrauens. Es empfiehlt sich, vor allem wenn Sie auch die Koordination und Überwachung der Bauarbeiten beauftragen wollen, einige Architektinnen/Architekten aus der jeweiligen Region in die Vorauswahl zu nehmen. Adressen in Brandenburg, aufgegliedert nach Regionen und Fachrichtungen, finden Sie über unsere Architekten-Suche. Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Planenden und lassen Sie sich Referenzen geben, besichtigen Sie die Bauwerke und sprechen Sie ggf. mit der Bauherrschaft. Und wenn Sie einen guten Eindruck haben, dann verabreden Sie sich und führen Sie mit ihnen ein intensives Gespräch über Ihr Bauvorhaben und ihre Vorstellungen darüber, damit Sie ganz sicher sind.
Wie arbeiten Sie mit Ihren Architektinnen/ Ihren Architekten zusammen?
Am Anfang der Zusammenarbeit steht der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages. Wie bei jeder geschäftlichen Beziehung sollten Rechte und Pflichten beider Partner von vornherein eindeutig geregelt sein. Die Planenden können Ihnen einen solchen Vertrag vorlegen. Lesen Sie ihn genau und klären Sie mögliche Fragen vorab. In dem Architektenvertrag enthalten sein sollte auf jeden Fall eine Beschreibung Ihres Bauvorhabens, der Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Höhe der Vergütung. Die Planenden beraten Sie und erledigen alle Arbeiten für Sie, die Entscheidungsgewalt über das Bauvorhaben liegt jedoch bei Ihnen.
Damit die Zusammenarbeit reibungslos abläuft, abschließend noch einige Tipps:
- Machen Sie den Planenden genaue Vorgaben, was gebaut werden soll!
- Lassen Sie den Planenden möglichst viel Freiheit für ihre Vorschläge, wie es gebaut werden soll, und entwickeln Sie mit ihnen gemeinsam die beste Lösung!
- Halten Sie während des gesamten Planungs- und Bauablaufs engen Kontakt mit den Planenden, reagieren Sie zügig, wenn sie von Ihnen Entscheidungen brauchen!
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Planen Sie lieber doppelt gründlich, als dass Sie während des Bauens noch Veränderungen an den beauftragten Leistungen vornehmen - denn das führt fast immer zu Terminverzögerungen und Mehrkosten!