„Energieberater“ und „Energieberater-vor-Ort“

In der Liste der „Energieberater“ haben die aufgeführten Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer nachgewiesen, dass sie sich auf dem Gebiet der Energieberatung und des energieeffizienten Bauens fortgebildet haben.

In der Liste der „Energieberater-Vor-Ort“ sind die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer zu finden, die entsprechend der Förderrichtlinie zur Vor-Ort-Beratung - für die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist – berechtigt sind, Anträge auf Förderung zu stellen. Sie haben eine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der Energieberatung nachgewiesen.