Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit
Der barrierefreie Zugang zu Gebäuden, Wohnraum, Gütern, Dienstleistungen und Informationen ist für Menschen mit Behinderung Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte und autonome Lebensgestaltung. Dieser Zugang ist oder wird vielen Menschen mit Behinderungen im wahrsten Sinne des Wortes auch heute noch häufig verbaut.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die Brandenburgische Architektenkammer vereinbarten mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung die Einrichtung und den pilothaften Betrieb einer Beratungsstelle für bauliche Barrierefreiheit im Land Brandenburg.
Architektinnen und Architekten, Bauherrinnen und Bauherren sowie die am Bau Beteiligten können sich mit Fragen rund um die Schaffung von baulicher Barrierefreiheit im Wohnungsbau, bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und auf Freiflächen bzw. Außenräume an die Geschäftsstelle im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wenden.
Ziel der Erstberatung ist es, den Ratsuchenden Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln und bei komplexen Bauvorhaben die weitere Vorgehensweise aufzuzeigen, indem vor allem die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards erläutert, aber darüber hinaus auch Hinweise zu Grundlagen des Design for all gegeben werden. Die Beratungen sind kostenlos und nicht rechtsverbindlich.
Die Koordinierungsstelle in der Brandenburgischen Architektenkammer wird die Fragestellungen an die Mitglieder des Berater-Pools weiterleiten. Die Experten beraten auch bei konkreten vor-Ort Lösungen. Bei den Beratenden handelt es sich um erfahrene Architektinnen und Architekten.
Um die Beratung bestmöglich vorzubereiten, senden Sie bitte den Erhebungsbogen ausgefüllt an folgende Mail-Adresse beim MIL: @email
Fördermöglichkeiten
Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen an ihren Wohnraum ähneln in vielen Bereichen den Bedürfnissen älterer Menschen oder denen von Kindern und Jugendlichen. Hier setzt die Wohnraumförderpolitik des MIL an. So wurden im Wohnungsbau und in der Stadtentwicklung neue Schwerpunkte gesetzt, etwa mit der Förderrichtlinie zur generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden (MietwohnungsbauförderR) durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus, der Förderung des Einbaus von Aufzügen in bestehende Wohngebäude im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder mit verschiedenen Wettbewerben. Auch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) leistet dazu einen wertvollen Beitrag. Viele der bisher geförderten Maßnahmen kommen allen Bevölkerungsgruppen zugute. Dies gilt für den Abstellplatz im Treppenhaus ebenso wie für den nachträglich eingebauten Aufzug oder barrierefreie öffentliche Gebäude und Räume. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten. Bei einem vorhandenen Pflegegrad kann auch die Pflegekasse mit der Wohnumfeldverbesserung weiterhelfen. Fragen Sie ihre Krankenkasse.
Beratungsablauf
Ihre Beratungsanfrage richten Sie bitte per E-Mail an @email
Bitte fügen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen bei.
Der Erhebungsbogen stellt sicher, dass bereits bei der Anfrage alle relevanten Daten übermittelt werden. Auch Pläne können eingereicht werden. Damit erhalten wir alle notwendigen Informationen, um Sie mit einer Expertin oder einem Experten für Ihr spezifisches Thema in Verbindung zu bringen.
Das kostenfreie Beratungsangebot umfasst eine einstündige Erstberatung pro Projekt und ist nicht rechtsverbindlich. Die Beratung sollte einen maximalen Umfang von 5 Stunden pro Fall nicht überschreiten.
Das Beratungsgespräch findet telefonisch oder per Videokonferenz statt. Auf Anfrage sind auch persönliche Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer möglich.
Weitere Informationen unter Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Wir freuen uns über Ihre Anfragen.
Für eine Beratung zu Projekten in Berlin und nach Berliner Baurecht können Sie die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen - Architektenkammer Berlin kontaktieren.