
Ein Baudenkmal erfolgreich instandsetzen
Leitfaden für Eigentümer und Architekten
Der vorliegende Leitfaden ist in Kooperation der Brandenburgischen Architektenkammer mit der Brandenburgischen Ingenieurkammer und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Museum entstanden. Das Projekt wurde durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gefördert. Den Flyer hat gestaltet: team [BEST] - projekte für baukultur und stadt, 2020.
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Ihr Baudenkmal instand setzen, restaurieren, verändern, umnutzenoder erweitern? Der Leitfaden weist Ihnen die nötigen Schritte zum Erfolg. Als Eigentümer eines Baudenkmals ist Ihnen die Einzigartigkeit Ihres Denkmals sicher bewusst: Es kündet von den Gedanken,Handlungen und Lebenswelten der Menschen in der Vergangenheit. Als Geschichtszeugnis stiftet es Identität. Ihr Denkmal ist wichtiger Bestandteil der vielfältigen Denkmallandschaft in Brandenburg.
Durch die Instandsetzung und Nutzung Ihres Denkmals schonen Sie gegenüber einem Neubau wertvolle Ressourcen. Mit umweltverträglichen Baustoffen, tradierten Handwerkstechniken und einem energiebewussten Vorgehen leisten Sie einen Beitrag für unsere Zukunft.
Was ist ein Denkmal?
Denkmale können Baudenkmale, technische Denkmale und Gartendenkmale sein. Zudem gibt es durch Satzung geschützte Denkmalbereiche. An ihrer Erhaltung besteht laut Gesetz ein öffentliches Interesse. Man untergliedert Baudenkmale in verschiedene Gattungen, etwa in Sakralbauten, Feudalbauten, Bauten der Kultur, Wohngebäude, Produktionsstätten. Alle Denkmale im Land Brandenburg sind in einer Denkmalliste verzeichnet.*Ihr Denkmal unterscheidet sich maßgeblich von einem Neubau durch seine historische Bauweise, Gestaltung und Materialität. Es bildet mitunter ein komplexes Gebilde, dessen denkmalgeschützte Substanz sich manchmal in mehreren Schichten überlagert.
Wo erhalte ich zuerst fachliche Auskunft?
Warum Ihre Immobilie zu einem Baudenkmal erklärt wurde, erfahren Sie in der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB).Melden Sie sich hier zu einem Beratungsgespräch an. Voraussetzung für den Eingriff oder die Erweiterung am Baudenkmal ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die auch Bestandteil einer Baugenehmigung sein kann. Die Erlaubnis erteilt die UDSchB, nachdem Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben.
Was benötige ich für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen?
Sie oder Ihr Architekt reichen mit dem Formblatt des Antrags auf denkmalrechtliche Erlaubnis folgende Unterlagen ein: eine Maßnahme-Beschreibung, Fotos, Pläne und Zeichnungen (historisch und Bestand), mitunter Gutachten, restauratorische Untersuchungen, Schadensdokumentationen. Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach der geplanten Maßnahme und der Eigenart des Baudenkmals.
Was habe ich für Pflichten und wie gelingt mein Vorhaben?
Als Eigentümer haben Sie die gesetzliche Pflicht, Ihr Denkmal „nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu schützen und zu pflegen.“** Fachleute erforschen und bewerten die Denkmalsubstanz. Sie stehen ihnen beim Prozess der Instandsetzung beratend zur Seite. Bei Eingriff oder Veränderung haben Sie „im Rahmen des Zumutbaren die Kosten zu tragen, die für die Erhaltung, fachgerechte Instandsetzung oder Bergung und Dokumentation des Denkmals anfallen.“** Durch eine fachgerechte Ausführung gewinnt Ihr Denkmal jedoch an Wert! Bei Ihrem Vorhaben sollten Sie so frühzeitig wie möglich Fachleute einbeziehen. Durch kompetente Beratung und vorausschauende Planung gelingt Ihnen ein reibungsloser Ablauf, der Zeit und Geld spart.
Wird mein Vorhaben finanziell unterstützt?
Oft verursacht der Erhalt eines Denkmals für den Eigentümer hohe Kosten. Deshalb stellt der Staat Zuschüsse und Fördermittel bereit und gewährt Steuerbegünstigungen.*** Erfragen Sie Ihre Möglichkeiten rechtzeitig, in Verbindung mit der Antragstellung auf denkmalrechtliche Erlaubnis, bei der UDSchB.
Wichtige Links
*Denkmalliste Land Brandenburg (wird jährlich aktualisiert)
**Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG, 2004)
***Steuerbegünstigungen für Baudenkmäler […]
Wer begleitet die Denkmalinstandsetzung?
Hauptakteure
- Denkmaleigentümer
- Mitarbeiter Untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB)
- Fachleute Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM)
- Architekten / Ingenieure mit Spezialisierung Denkmalpflege
Fachplaner
- Restauratoren
- Statiker
- Haustechniker
Sonderfachleute
- Holzgutachter
- Brandschutzgutachter
- Bauforscher
- Archäologen
Ausführende
- Handwerks- und Baubetriebe mit Erfahrung in der Denkmalpflege
- Restauratoren
Wer hilft mir wobei?
- Brandenburgische Architektenkammer (BA), 0331 27 59 10, Vermittlung von Architekten mit Spezialisierung Denkmalpflege, die Ihr Vorhaben begleiten und betreuen (Anträge, Koordination, Planungen, Überwachung, Dokumentation)
- Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK), 0331 74 31 80, Vermittlung von Ingenieuren mit Erfahrung in der Denkmalpflege
- Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Fachliche und genehmigungsrechtliche Betreuung
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), 033 702 211 12 00, Fachliche Beratung von Behörden, Planern, Eigentümern
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Flyer. Gestaltung: team [BEST] - projekte für baukultur und stadt, 2020.