
Leitfaden regionale Gestaltungsbeiräte in Brandenburg
Was sind regionale Gestaltungsbeiräte?
Die regionalen Gestaltungsbeiräte sind ein Beratungsangebot der Brandenburgischen Architektenkammer an alle Kommunen und Kreisverwaltungen, aber auch an private Bauherren.
Es richtet sich an diejenigen, die für Ihre Bauvorhaben, landschaftsplanerischen und städtebaulichen Projekte eine unabhängige fachliche Beratung einholen möchten.
Wie funktionieren die regionalen Gestaltungsbeiräte?
Die regionalen Gestaltungsbeiräte setzen sich aus Mitgliedern der Brandenburgischen Architektenkammer zusammen (Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten), die durch ihre berufliche Tätigkeit, zusätzliche Schulungen und ohne Auftragsinteresse vor Ort eine qualifizierte Beratungsqualität sicherstellen können.
Es gibt vier Gestaltungsbeiräte, die für die vier Regionen Nordwest / Nordost / Süd und West in Brandenburg zuständig sind, und aus jeweils drei Personen bestehen.
Wer kann die regionalen Gestaltungsbeiräte in Anspruch nehmen?
Die Stadtverordnetenversammlung, die Gemeindevertretung, der Amtsausschuss oder der Kreistag beschließt in einem Grundsatzbeschluss die Inanspruchnahme eines Gestaltungsbeirates. Im Rahmen dieses Beschlusses kann die zuständige Verwaltung dann die Leistungen des Beirates abrufen.
Welchen Nutzen bringen die regionalen Gestaltungsbeiräte?
Der Gestaltungsbeirat trägt in erster Linie zur Qualitätsverbesserung der Planung und damit zu einem besseren Erscheinungsbild, einer besseren Nutzung und höheren Funktionalität, aber auch zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei. Durch seinen Blick von außen ermöglicht der Gestaltungsbeirat neue Perspektiven und kann manche festgefahrene Situation in Baugenehmigungs- und Planverfahren lösen. Die fachkundige Einschätzung der Vor- und Nachteile von Planungsvarianten dient der Versachlichung von kontroversen Diskussionen und kann streitschlichtend oder streitvermeidend wirken.
Wie ist der Ablauf einer Sitzung des Gestaltungsbeirates?
Die Kommune lädt den Gestaltungsbeirat sowie die an der Planung Beteiligten zu einer gemeinsamen Sitzung ein und bereitet diese vor. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates erhalten mindestens zwei Wochen vorher die Planungsunterlagen zugeschickt. Die Kommune entscheidet, ob die Sitzung des Gestaltungsbeirates öffentlich stattfinden soll.
Zu Beginn werden die zu beurteilenden Vorhaben im Gestaltungsbeirat intern erörtert. Der Beirat gibt nach der anschließenden Diskussion mit allen Beteiligten Empfehlungen zur vorliegenden Planung und zur weiteren Verfahrensweise ab. Die Ergeb¬nisse der Beiratssitzungen werden durch den Beirat protokolliert. Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt der Kommune bzw. den Bauherren.
Was kosten die regionalen Gestaltungsbeiräte?
Die Vergütung erfolgt als Pauschalbetrag von 550,- Euro inkl. Fahrtkosten zzgl. MwSt. pro Person, d. h. eine halbtägige Sitzung des Gestaltungsbeirates mit drei Fachleuten kostet insgesamt 1.650,- Euro zzgl. MwSt.
Ansprechpartner:
Für einen ersten Kontakt wenden Sie sich bitte an die Brandenburgische Architektenkammer, Beate Wehlke (Tel. 0331/275910), oder direkt an den jeweiligen Ansprechpartner der Region.
Region Nordwest (PRG, OPR, OHV): Dipl.-Ing. Architekt Andreas Rieger, Tel. 03546/226680
Region Nordost (UM, BAR, MOL, LOS): Dr.-Ing. Architekt Achim Krekeler, Tel. 03381/52350
Region Süd (LDS, EE, OSL, SPN, CB): Dipl.-Ing. Architektin Katja Melan, Tel. 0331/9792490
Region West (PM, TF, BRB, HVL): Dipl.-Ing. Architekt Fred Wanta, Tel. 0355/28913171
Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Den Leitfaden Regionale Gestaltungsbeiräte in Brandenburg können Sie hier herunterladen.