Der Ausschuss Haushalt- und Finanzen erarbeitet gemeinsam mit der Landesgeschäftsstelle den Entwurfs des Haushaltsplanes und legt diesen nach Genehmigung des Vorstandes der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vor. Er achtet darauf, dass gemäß der Landeshaushaltsordnung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.