Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages sowie Abrechnung nach HOAI 2021 - Modul-Seminar
Mit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Planungsbüro sollen nach dem gesetzgeberischen Willen mit Inkrafttreten der HOAI vom 01.01.2021 die zu erreichenden Planungs- und Überwachungsziele festgelegt werden.
Diese Festlegungen sind also einerseits maßgeblich für die vom Planungsbüro geschuldeten Leistungen, andererseits bedeutsam bei der Frage, ob die erbrachten Planungs- und Überwachungsleistungen frei von Mängeln sind. Haftungsprobleme sind daher oftmals bereits im Planer-Vertrag angelegt und lassen sich zu späterer Zeit kaum noch „reparieren“.
Gleiches gilt im Grunde für die wirksame Vereinbarung eines auskömmlichen Honorars. Es geht hier um die Einhaltung zwingender Formalien wie auch die Berücksichtigung von etwaigen Störungen im Planungsprozess oder – weitaus häufiger – während der Bauphase. Es gilt hier ebenfalls der Grundsatz: Früher an später denken!
In unserem Seminar behandeln wir die wichtigsten Fragen rund um den Architekten- und Ingenieurvertrag und die Vereinbarung des Honorars.
Wir behandeln die aktuelle Honorarordnung, die – richtig genutzt – für die planende Seite viele Vorteile mit sich bringt und stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen vor:
- verbindliches Preisrecht der HOAI entfällt
- Honorartafeln weisen Orientierungswerte aus
- aus Mindestsatz wird Basishonorarsatz
- neue Regelungen zur Honorarvereinbarung
Veranstaltungsinfo
Termin
Mi, 28.10.2026, 10:00 - 12:00
Do, 29.10.2026, 10:00 - 12:00
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Die Teilnahmegebühr für dieses Online-Seminar beträgt 99,00 € zzgl. MwSt. pro Modul. Im Preis inbegriffen sind: Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung.