Hinweise für Mitglieder
Das Brandenburgische Architektengesetz nennt unter den Berufspflichten der Architekt:innen aller Fachrichtungen die Pflicht, sich beruflich fortzubilden und sich dabei auch über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu informieren.
Am 19. April 2024 verabschiedete die Vertreterversammlung der Brandenburgischen Architektenkammer die novellierte Fortbildungs- und Praktikumsordnung, die nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde und Veröffentlichung in der Doppelausgabe des DAB 07/08 2024 in Kraft getreten ist. Die Brandenburgische Architektenkammer folgt damit der Mehrheit der anderen Länderkammern.
Wichtige Aussagen der Fortbildungs- und Praktikumsordnung für Mitglieder in Kurzform
Gilt nicht für:
- Alle, die den regulären Altersrentenbeginn erreicht haben oder Rentner/ Pensionäre sind oder an einer Hochschule wissenschaftlich arbeiten und keine Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 3 BbgArchG erzielen.
Gilt für:
- Alle, die bereits Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer sind
Umfang ist:
- 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten/Jahr – in der Architekten- und Stadtplanerliste geführte Kolleginnen und Kollegen
Die Dokumentation erfolgt über:
- Teilnahmebescheinigungen
- Leistungsnachweise
- Prüfungszeugnisse
Die Überprüfung durch die Kammer ist:
- eine jährliche repräsentative Stichprobe
Mögliche Veranstaltungen sind:
- Seminare/ Workshops / Inhouse-Schulungen
- Lehrgänge
- Kongresse, Tagungen, Symposien
- Fachexkursionen/ Fachmessen
- E-Learning mit Nachweis
- Referententätigkeit vor Auditorium
- Fachvorträge
Fortbildungsträger sind:
- Brandenburgische Architektenkammer
- Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie deren Fortbildungsakademien
- Architekten- und Ingenieurkammern und deren Kammergruppen, Fortbildungsakademien sowie sonstige Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Verbände des Berufsstandes
- behördeninterne Fortbildungsträger
- Andere Fortbildungsträger, deren Hauptziel es ist, Fortbildung anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, können eine Anerkennung ihrer Veranstaltungen bei der Brandenburgischen Architektenkammer beantragen
Das Merkblatt Fortbildungsverpflichtung erläutert, wie Sie der Nachweispflicht nachkommen und was es zu beachten gilt.
Die Architektenkammer bietet für die Fort- und Weiterbildung daher ein umfängliches Seminarprogramm an. Hier gelangen Sie zum Seminarprogramm der Brandenburgischen Architektenkammer.
Anerkannte externe Fortbildungsveranstaltungen
Hier finden Sie durch die Brandenburgische Architektenkammer anerkannte externe Veranstaltungen.
Zusammenarbeit Brandenburgische Architektenkammer mit der Architektenkammer Berlin
Mit Beginn des Jahres 2004 kooperieren wir im Bereich der Fort- und Weiterbildung mit der Architektenkammer Berlin. Beide Kammern geben jährlich einen gemeinsamen Fortbildungsflyer heraus. Die Zuordung der angebotenen Veranstaltungen zu den verschiedenen Themenfeldern bzw. Rubriken der beiden Architektenkammern kann abweichend sein. Daher werden Absolventinnen und Absolventen gebeten, sich bei der jeweiligen Architektenkammer zu informieren, unter welchem Themenfeld/ Rubrik die Veranstaltung anerkannt wird. Zu den Seminarangeboten der Brandenburgischen Architektenkammer und der Berliner Architektenkammer gelangen Sie hier.
Das Fortbildungsangebot aller Architektenkammern finden Sie unter dem folgenden Link: https://architekten-fortbildung.de
Die Brandenburgische Architektenkammer und der Landesverband Berlin/Brandenburg des vhw e. V.
Bundesverband für Wohneigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung haben eine Vereinbarung getroffen, bei der Fortbildung ihrer Mitglieder zu kooperieren. Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer können Seminare und Tagungen des vhw-Landesverbandes Berlin/Brandenburg zur vhw-Mitgliedsgebühr besuchen. https://www.vhw.de/fortbildung/