Externe Fortbildungsveranstaltungen

Als Mitglied der Brandenburgischen Architektenkammer können Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nur durch die Teilnahme an Kammerveranstaltungen nachkommen. Sie können auch an den durch die Kammer geprüften und anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen externer Anbieter teilnehmen.