Fortbildung für Absolventen

Über die Aufnahme in die Architektenliste (und damit die Mitgliedschaft in der Architektenkammer) entscheidet der Eintragungsausschuss, der in seinen Entscheidungen unabhängig von den Gremien der Kammer ist.

In die Architektenliste wird eingetragen, wer

  • befähigt ist, als Architektin oder Architekt die Berufsaufgaben in der jeweiligen Fachrichtung nach § 2 BbgArchG zu erfüllen und
  • im Land Brandenburg seine Hauptwohnung oder seine Niederlassung der beruflichen Tätigkeit hat oder seine überwiegende berufliche Beschäftigung ausübt.

Die Befähigung besitzen Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nach einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit in der Fachrichtung Architektur oder einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nach einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit in der jeweiligen anderen Fachrichtung und einer nach dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ausgeübten mindestens zweijährigen Berufspraxis in der jeweiligen Fachrichtung. In der Fachrichtung Stadtplanung erfordert die Befähigung ein Studium der Stadtplanung oder ein gleichwertiges Studium mit Schwerpunkt im Städtebau, das zur Erstellung städtebaulicher Pläne befähigt.

Die zweijährige Berufspraxis muss wesentliche Berufsaufgaben nach § 2 BbgArchG und berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen umfassen. Der Nachweis über die praktische Berufstätigkeit erfolgt durch die Darstellung des beruflichen Werdeganges, den Nachweis eigener Arbeiten und die Vorlage von Arbeits- oder Dienstzeugnissen sowie Zertifikaten.

Die berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen müssen auf folgenden Gebieten nachgewiesen werden:

  • öffentliches Baurecht
  • privates Baurecht
  • Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
  • Management und Kommunikation
  • Baupraxis

Diesen Hauptthemen werden aktuelle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Brandenburgischen Architektenkammer, der Architektenkammer Berlin, der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der Baukammer Berlin, des Landesverband Berlin/Brandenburg des vhw e. V. und weiterer im Bereich Berlin und Brandenburg thematisch zugeordnet. 
Zum Fortbildungskalender

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Architektengesetzes vom 8. März 2006, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2010, § 4 (7), hat die Brandenburgische Architektenkammer den Auftrag, die Personen, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenliste mit Ausnahme der zweijährigen praktischen Tätigkeit erfüllen, als Anwärter in einem Verzeichnis zu erfassen. Die Teilnahme an den Seminaren kann dann zu den genannten Teilnahmegebühren für Absolventen erfolgen. Weiterführende Informationen zu den Modalitäten für Ihre Teilnahme, wie Anmeldung, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen haben wir für Sie in den Anmeldeinformationen zusammengestellt.