Registrierung von Wettbewerben - Anpassung der Gebührenordnung zum 1.6.2023

Do, 1.6.2023
Illustration Fachrichtung Architektur

Fachrichtung Architektur

Durch Planungswettbewerbe erhalten Städte und Kommunen als Auslobende für ihre Projekte vergleichbare Entwürfe, um mit Unterstützung durch ein Preisgericht die optimale Lösung für sein Bauvorhaben auswählen zu können. Ein Wettbewerb eignet sich für jede Art von Planungsaufgaben – für Gebäudeplanungen, städtebauliche Projekte, Landschaftsplanung oder Innenraumgestaltung. Das Wettbewerbsverfahren wird einheitlich durch die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) geregelt. Diese bieten gesicherte Verfahrensformen und Auswahlmöglichkeiten für spezifische Aufgaben. 

Aufgabe der Architektenkammer ist es, Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens und der Vorbereitung und Durchführung der Auslobung beratend mitzuwirken und zur Übereinstimmung mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften Stellung zu nehmen. Der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer wirkt beratend bereits bei der Vorbereitung und anschließend bei der Durchführung der Wettbewerbe inkl. Teilnahme an der Jurysitzung (ohne Stimmrecht) mit. Nach Prüfung auf RPW-Konformität durch die wettbewerbsbegleitenden Planerinnen und Planer registriert die Brandenburgische Architektenkammer die Planungswettbewerbe. Liste registrierter Wettbewerbe. Für die Registrierung nach § 2 Abs. 4 RPW wird vom Auslobenden je Planungswettbewerb eine Gebühr in Höhe von 1.500,00 € mit Erteilung der Registriernummer erhoben. Diese Regelung tritt ab 1.6.2023 in Kraft. Gebührenordnung

Mehr Informationen zu Planungswettbewerben finden Sie auf der Webseite der Brandenburgischen Architektenkammer. Bei Fragen wenden Sie sich gern direkt an die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer.