Haftung des bauüberwachenden Architekten
Zielgruppe
Das Seminar richtet vor allem an Architektinnen und Architekten, die in der LP 8 tätig sind.
Lernziel
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden zum einen größeres Problembewusstsein zu vermitteln, wie streng die Sorgfaltsanforderungen in der Objektüberwachung sind. Außerdem soll Wissen vermittelt werden, was man in den einzelnen Projektphasen bis zur Baufertigstellung tun kann, um Probleme zu vermeiden.
Methodik
Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird herausgearbeitet, welche Sorgfaltsanforderungen die Rechtsprechung an Architekten stellt, die in der Bauphase tätig sind. Dabei wird differenziert auf Prüf- und Hinweispflichten in der Phase vor Baubeginn und den konkreten Überwachungspflichten in der Bauphase eingegangen. Da die Rechtslage hierzu sich weitgehend aus Gerichtsurteilen zu Einzelfällen ergibt, enthält das Seminar eine systematische und geordnete Darstellung dieser zahlreichen Sorgfaltspflichten und der Mittel und Wege, Haftungsrisiken zu minimieren.
Inhalt
- Rechtlicher Rahmen für die Leistungen in der LP 8
- Sorgfaltsanforderungen bei der Prüfung übergebener Planungsunterlagen
- Sorgfaltsanforderungen in der Bauüberwachung, gegliedert nach Gewerken
- Verhalten gegenüber ausführenden Unternehmen, u.a. bei Bedenkenanmeldungen, bei Auftreten von Mängeln
- Haftungsverteilung im Dreieck zwischen Bauherr, Planer und ausführenden Unternehmen
- Verjährungsfristen für Haftungsansprüche
- Die Bedeutung der Versicherung.