Öffentliches Baurecht

Novelle der Brandenburgischen Bauordnung 2026

Montag, 28. September 2026, 09.45 bis 17 Uhr, Praesenz

Zielgruppe

Das Seminar richtet vor allem an Architektinnen und Architekten, ist aber auch interessant für Bauherrn und Projektentwickler.

Lernziel

Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Neuregelungen und Unterschiede zu der bisherigen Rechtslage, wie:
Sie kennen die neuen Spielräume bei Umbau, Aufstockung und Dachgeschossausbau (§ 51a n. F.)
Sie wissen, welche Vorhaben künftig verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sind
Sie können Abweichungsanträge nach § 67 n. F. begründen
Sie kennen die neuen Fristen – bis hin zur Genehmigungsfiktion

Methodik

Es wird die am 18. Juni 2026 vom Landtag beschlossene Novelle der Brandenburgischen Bauordnung vorgestellt. Die Neuregelungen werden in ihrer Bedeutung erläutert und die wesentlichen Unterschiede zur alten Rechtslage dargestellt. Im Anschluss gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu besprechen.

Inhalt

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (GVBl. I Nr. 20 vom 29. Juni 2026) tritt die bislang weitreichendste Reform des Landesbaurechts seit Jahren in Kraft. Die Regelungen u. a. zu Abstandsflächen, Brandschutz, Verfahrensarten und Genehmigungsfristen werden geändert oder neu eingefügt. Gerade Um-, Aus- und Aufstockungsvorhaben im Bestand sollen spürbar erleichtert werden. Das Seminar stellt die Gesetzesänderungen mit Blick auf die Praxis und auf das, was für die Projekte ab dem 30. Juni 2026 und ab Januar 2027 gilt bzw. gelten wird, vor.

9:00 Einlass der Teilnehmenden
9:45 Begrüßung durch den Präsidenten der BA, Herrn Andreas Rieger

10:00 1 | Die Novelle im Überblick
– Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens und Systematik der Änderungen
– Zwei-Stufen-Inkrafttreten: 30. Juni 2026, 1. Januar 2027 und 14. Januar 2027 im Überblick
– Übergangsregelungen für laufende Verfahren (§ 88)

10:45 2 | Änderungen im materiellen Recht

Abstandsflächenrecht
– Neue Sonderregeln für Antennen- und Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 6)
– Vereinfachte Berechnung der Abstandsfläche bei künftiger Grenzbebauung (§ 30 Abs. 2)
– Erweiterte Ausnahmen für Grenzgaragen, Nebenanlagen und Solaranlagen auf Feuerstätten

Brandschutzrecht
– Verzicht auf den zweiten Rettungsweg bei eingeschossigen Nutzungseinheiten (§ 33)
– Neue Längenvorgaben für Rauchabschnitte in notwendigen Fluren (§ 36)
– Erleichterungen bei Brandwänden, Dämmstoffen und Kleinteilen (§§ 28, 30)

11:30 Mittagspause

12:30 Erleichterungen bei Um- und Ausbau
– Der neue § 51a „Umbau“: reduziertes Anforderungsprofil für Umnutzung, Aufstockung und Dachgeschossausbau
– Bestandsschutz für tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile

Erleichterungen beim Neubau
– Höhere Schwellenwerte für verfahrensfreie Gebäude (künftig 300 m² / 8 m statt 150 m² / 5 m)
– Neue verfahrensfreie Tatbestände: Batteriespeicher, Wasserstoffanlagen, saisonale Verkaufsstände, Zeltlager
– Angepasste Anforderungen an Raumhöhen, Abstellräume und notwendige Stellplätze (§§ 47–50, 87)

Abweichungen nach § 67 BbgBO
– Vom eingeschränkten Ermessen zum Anspruch: aus „soll zulassen“ wird „hat zuzulassen“
– Ausdrücklich benannte Regelbeispiele: Weiternutzung im Bestand, Energieeinsparung und erneuerbare Energien, Erprobung neuer Bau- und Wohnformen

14:00 Kaffeepause

14:30 3 | Änderungen im Verfahrensrecht

Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 62 n. F.)
– Sachlicher Anwendungsbereich
– Fristen
– Rechtsfolgen

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 63 n. F.)
– Reduziertes Prüfprogramm: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Abweichungen, sonstige einschlägige Vorschriften
– Frist von einem Jahr für Anlagen im Anwendungsbereich der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

Genehmigungsverfahren (§§ 69, 72 n. F.)
– Elektronische Antragstellung und dreiwöchige Vollständigkeitsprüfung
– Neues Fristenregime bei Behördenbeteiligung und Entscheidung über den Bauantrag
– Teilbaugenehmigung und Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (§ 74 n. F.)

Genehmigungsfiktion (§ 72 Abs. 2 n. F.)
– Voraussetzungen, Fristbeginn und Ausnahmen von der fingierten Genehmigung
– Verzicht auf die Genehmigungsfiktion in Textform

16:30 Fragen, Praxisfälle und Erfahrungsaustausch
– Raum für Ihre konkreten Projekte und offenen Rechtsfragen

17:00 Ende des Seminars – Verabschiedung durch den Präsidenten

Referent:
Univ.-Prof. Dr. jur. Christian-W. Otto, Potsdam
Hochschullehrer für öffentliches Baurecht, Planungs- und Umweltrecht mit langjähriger Praxis in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Stornierungsbedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 11.09.2026 möglich. Danach gilt Ihre Anmeldung als verbindlich und der volle Teilnahmebeitrag ist zu zahlen, es sei denn, Ihr Platz wird von einem Nachrücker eingenommen.

Anfahrt:
Tram 92 & 96, Bus 697 & N17 Haltestelle: Campus Fachhochschule
Wir empfehlen die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da vor Ort nur sehr wenige Parkplätze zur Verfügung stehen.

Möglichkeiten zum Mittagessen:
Es besteht u. a. in der Mensa oder Kaffeteria der FHP die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten zu verpflegen.

Veranstaltungsinfo

Termin

Montag, 28. September 2026, 09.45 bis 17.00 Uhr

Veranstaltungsort

Fachhochschule Potsdam, Kiepenheuerallee 5, HG, Hörsaal H 108, 14467 Potsdam

Veranstalter:in

Brandenburgische Architektenkammer

Anzahl der max. Teilnehmenden

200

Themengebiet

Öffentliches Baurecht

Referierende

Prof. Dr. Christian-W. Otto, Leiter des Fachgebietes Bau-, Planungs- und Umweltrecht an der TU Berlin

Unterrichtseinheiten

8

Gebühr

70,00 € Mitglieder
70,00 € Absolventinnen und Absolventen
70,00 € Gäste

Anmeldeschluss

Mittwoch, 23. September 2026
Zum Buchen dieses Seminars melden Sie sich bitte an.
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist abgelaufen ist.