Honorar für Um- und Mehrfachplanung
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an die architektinnen und Architekten der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur, die nicht nur planen, sondern auch mit der honorartechnischen Abwicklung ihrer Projekte befasst sind.
Lernziel
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, möglichst eigenständig zu beurteilen, ob ein Fall vorliegt, bei dem man Zusatzhonorar verlangen kann, oder ob man die Nachtragsdiskussion besser bleiben lässt. Ferner ist Ziel des Seminars, dass die Teilnehmenden bei der Erstellung von Nachtragsangeboten und Nachtrags-Abrechnungen eine klare Arbeitsmethodik haben.
Methodik
Anhand eines Überblicks über die aktuelle Gesetzeslage und über den Stand der Rechtsprechung werden die Grundregeln herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliches Honorar für Umplanungen oder Wiederholungsleistungen entsteht und wie dieses im Einzelnen als Nachtrag angemeldet und schließlich abgerechnet wird.
Inhalt
Es gehört zum normalen Verlauf jedes Planungsprojekts, dass Entwürfe geändert und überarbeitet werden. Manche solcher Änderungen sind normale Optimierungen und Fortentwicklungen. Manche aber beruhen auf Eingriffen und Entscheidungen des Auftraggebers oder Dritter, die erhebliche und umfangreiche Überarbeitungen erforderlich machen. Wo liegt die Grenze zwischen normaler Planungsoptimierung und einer Überarbeitung, die gesondert bezahlt werden muss?
Anhand der umfangreichen Rechtsprechung zu diesem Thema und unter Zugrundelegung der neuen HOAI 2021 behandeln wir dazu im Wesentlichen folgende Fragen:
- Vorstellung der aktuellen Gesetzeslage
- Der praktische Umgang mit der Gesetzeslage:
- Was sagen die Gerichte? Was sind die Kriterien für Zusatzhonorar?
- Wie nutzt man die Gesetzeslage für sich?
- Wie rechnet man Um- und Mehrfachplanungen transparent und korrekt ab?
- Was sollte man in seinen Planungsverträgen hierzu regeln?
- Sonderfall: verlängere Planungszeit / verlängerte Bauzeit