Urheberrecht und Fotorechte für Architektinnen und Architekten

Dienstag,13. Mai 2025, 15 bis 18.30 Uhr, Online

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Hochbau- und Landschaftsarchitektinnen und Architekten, ist aber auch für Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Mitarbeiter von Immobilien- und Projektentwicklungsunternehmen interessant.

Lernziel

Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmenden, wann Bauwerke urheberrechtlich geschützt sind und welche Rechte Planer- und Auftraggeberinnen und -geber bei Errichtung, Nutzung und Änderung solcher Werke haben. Sie sind für vertragliche Regelungen mit Aufraggebern, Dritten und Miturhebern sensibilisiert. Im Abschnitt zu Fotorechten werden die Rechte von Fotografinnen und Fotografen im Bereich der Architekturfotografie aufgezeigt und u.a. Hilfestellungen für die Lizensierungspraxis besprochen.

Methodik

Grundlagenvortrag mit Fallbeispielen aus der Praxis und Lösungsstrategien in Standardkonstellationen.

Inhalt

Dass Architektinnen und Architekten, ebenso wie anderen Werkschöpfenden ein Urheberrecht an von Ihnen erbrachten Leistungen zustehen kann, ist ihnen oft selbst nicht bekannt. Trotz einiger Gerichtsentscheidungen zu prominenten Bauwerken (Berliner Hauptbahnhof, Pinakothek der Moderne) wissen die Wenigsten, dass die urheberrechtlichen Interessen der Architektin bzw. des Architekten sogar nach Fertigstellung des Bauvorhabens noch berücksichtigt werden müssen.

Das Seminar widmet sich den Grundlagen und dem Inhalt des Architektenurheberrechts sowie Chancen, Grenzen und der Notwendigkeit von vertraglichen Gestaltungen zum Urheberrecht, auch im Innenverhältnis verschiedener Miturheber zueinander (bspw. Planer-ARGE).

Nachdem anhand von Fallbeispielen grundsätzlich geklärt ist, welche Bauwerke und Leistungen Urheberrechtsschutz genießen, werden die zentralen Rechte von Urheberinnen und Urhebern erläutert. Ein Schwerpunkt wird dabei auf Änderungs- und Nutzungsrechten der Bauherrin bzw. des Bauherren liegen. Außerdem werden die Teilnehmenden auf bestehende Urheberrechte bei der Verwendung von Fotos, Plänen, etc. Dritter hingewiesen und Lizensierungsmodelle besprochen. Schließlich werden Fragen des Honorars und von Zahlungsansprüchen bei Nutzung und Verletzung urheberrechtlicher Interessen erörtert.

- Grundlagen des Architektenurheberrechts; sonstige geistige Schutzrechte
- Umfang und Inhalt des Urheberrechts, insbesondere Rechte bei späteren Änderungen
- Fotorechte, Nutzung von Fotos
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten im Verhältnis zum Bauherrn und bei Miturhebern
- Honorar und Schaden bei Urheber- und Fotorechtsverletzungen

Die Veranstaltung gehört zum Zivilrecht, nicht zum Baurecht.
Die Veranstaltung ist daher nicht für die Eintragung in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer geeignet.

Veranstaltungsinfo

Termin

Dienstag, 13. Mai 2025, 15.00 bis 18.30 Uhr

Veranstaltungsort

online

Veranstalter:in

Brandenburgische Architektenkammer

Anzahl der max. Teilnehmenden

30

Referierende

Till Schwerkolt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin

Unterrichtseinheiten

4

Gebühr

60,00 € Mitglieder
60,00 € Absolventinnen und Absolventen
120,00 € Gäste

Anmeldeschluss

Montag, 12. Mai 2025
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