Informationen zu den Themen Wettbewerbe und Vergabeverfahren.

Wettbewerbe und Vergabeverfahren

Mit einer Vielfalt von Planungskonzepten zu konkurrieren und so nach der besten Lösung gemeinsam zu suchen, ist ein unverzichtbarer Beitrag unseres Berufsstandes zur Baukultur. Hierfür finden sich sowohl im Berufsrecht für die Planer als auch im Vergaberecht für die Auftraggeber geeignete Vorschläge, nämlich:

  • Der geregelte Planungswettbewerb
  • Gestaltung konkurrierender Verfahren außerhalb geregelter Planungswettbewerbe (Mehrfachbeauftragungen)
  • Rechtliche Vorgaben für Vergaben öffentlicher Auftraggeber

Der geregelte Planungswettbewerb
In einem Planungswettbewerb werden für das Projekt entscheidende Planungsleistungen in Konkurrenz mit Kolleginnen und Kollegen erbracht, ohne dass diese Leistungen mit einiger Sicherheit zu einer Honorierung oder gar zu einem Auftrag führen. Dennoch empfehlen die Kammern – in einem gewissen Widerspruch zu ihrer Forderung nach genereller Honorierung - den geregelten Planungswettbewerb als den Königsweg mit der Begründung, dass hier die Suche nach der besten Lösung in einem Verfahren erfolgt, dem ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Planer, des Bauherrn und der Gesellschaft zugrunde liegt, was den Verzicht auf angemessene Honorierung rechtfertigt. Denn Wettbewerbe haben eine lange Tradition nicht nur in Deutschland, sondern gehören zur Architekturgeschichte. Die relevante Wettbewerbsordnung in Deutschland ist die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), die auf denselben Grundprinzipien aufbaut, die auch schon die erste Wettbewerbsordnung aus dem Jahre 1867 auszeichnete:

  • Gleichbehandlung aller Teilnehmer
  • Klare und eindeutige Aufgabenstellung
  • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kompetentes Preisgericht
  • Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
  • Auftragsversprechen

Bedeutsam für unseren Berufsstand ist, dass die VgV die Bedeutung des geregelten Planungswettbewerbs unterstreicht: Nach § 78 Abs. 1 VgV gewährleisten Planungswettbewerbe die Wahl der besten Lösung der Planungsaufgabe und sind gleichzeitig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und Förderung der Baukultur. Nach § 78 Abs. 2 VgV sind Planungswettbewerbe zwingend auf Grundlage sogenannter veröffentlichter einheitlicher Richtlinien durchzuführen, in denen auch die Mitwirkung der Architektenkammern an der Vorbereitung und bei der Durchführung von Planungswettbewerben geregelt ist. Wie bereits ausgeführt, ist die relevante Richtlinie die RPW.
Für Bundesbehörden ist die RPW auch bei Ausschreibungen unterhalb des EU-Schwellenwertes maßgeblich. Dies ergibt sich aus der Begründung zu § 52 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Danach dienen bei Architekten- und Ingenieurleistungen Planungswettbewerbe dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen auf der Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien zu erhalten. Bei ihrer Durchführung hat der Auftraggeber laut Begründung die RPW2 anzuwenden.
Gleiches gilt für Auftraggeber der Länder oder der Kommunen für den Fall, dass dort die UVgO übernommen wurde oder in ähnlicher Weise auf diese Richtlinien verwiesen wird.

Berufspolitisches Ziel muss sein, dem Wettlauf um Aufträge mit immer umfangreicheren Vorleistungen ohne angemessene Gegenleistung Einhalt zu gebieten und durch solidarisches Verhalten die gesetzgeberische Idee, die in § 77 Abs. 2 VgV für öffentliche Auftraggeber Geltung hat, in allen Bereichen unseres professionellen Handelns wirksam werden zu lassen.*

Unterlagen

Beratung

  • Wir beraten Sie zu Planungswettbewerben, Vergabeverfahren und den Ausschreibungen der Vergabeverfahren gem. UVgO (unterhalb des Schwellenwertes) und VgV (oberhalb des Schwellenwertes)
  • Die Brandenburgische Architektenkammer registriert die Planungswettbewerbe. Zur Übersicht.

Ansprechpartnerin ist Frau Maria Pegelow, Referentin für Öffentlichkeitsabeit, Wettbewerb und Vergabe, MAIL.

 

* Auszüge aus: Akquisition, Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen
Was geht, was geht nicht und was sollten wir - individuell und/ oder berufspolitisch - machen?
Ein Aufruf der Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer, verabschiedet im Rahmen der 93. Bundeskammerversammlung am 4.12.2020

Vergabe von Architektenleistungen - Leitfaden zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

Seit dem 18.4.2016 ist die aktuelle VgV in Kraft getreten, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten neu regelt. Der aktuelle Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen bietet hierfür praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen.

Der von den Architekten- und Planerverbänden und der BAK herausgegebene und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Leitfaden dokumentiert den gemeinsamen Willen von Auftraggebern und Auftragnehmern, der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

Ein gemeinsames Anschreiben wurde entwickelt und im Vorwort des Leitfadens heißt es: „ … Motivation für diesen Leitfaden ist die von öffentlichen Auftraggebern und Architekten gemeinschaftlich getragene Verantwortung für ein qualitätsvolles Weiterbauen in Städten, Landkreisen und Gemeinden. Jede Bauaufgabe ist eine Investition in unsere künftigen Lebensräume. …“

Hier können Sie den neuen Leitfaden zur VgV herunterladen.

Durchführungsempfehlung zu Vergabeverfahren für Planungsleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes

Die Brandenburgische Architektenkammer hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ein Papier erarbeitet, das für die Durchführung von 'schlanken' Vergabeverfahren für Planungsleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes eine Empfehlung ausspricht. Hier finden Sie die aktualisierte Empfehlung nach Einführung der UVgO im Mai 2018 in Brandenburg auf kommunaler Ebene zum Herunterladen.

Die neue Vergabeverordnung (VgV) ist nach der Umsetzung der EU-Richtlinie am 18. April 2016 in Kraft getreten

Zum 18. April 2016 endete die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie und damit trat die größte Vergaberechtsreform seit 2004 in Kraft. Im Zentrum der Reform stehen der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt sowie die Vergabeverordnung (VgV), die die Umsetzung des GWB in die Praxis festlegt.

Um sich über die wichtigsten Änderungen bei der EU-weiten Vergabe von Planungsleistung (über dem aktuell geltenden Schwellenwert von 209.000 Euro Auftragswert) zu informieren, bietet die Brandenburgische Architektenkammer eine Fortbildungsveranstaltung zu den Neuerungen der Vergabeverordnung (VgV) am 2. Juni 2016 in Potsdam an. Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular hier an.

Die neue Vergabeverordnung (VgV) finden Sie hier als Download.

Info-Veranstaltung am 23.07.2015 "Die Vergabe von Planungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber"

Am 20.06.2019 hat die Brandenburgische Architektenkammer eine Informationsveranstaltung zum Thema "VgV 2016, UVgO und elektronische Vergabe – eine Bestandsaufnahme zur Vergabe freiberuflicher Leistungen" angeboten. Herr Dr. Schattenfroh, Justiziar der Brandenburgischen Architektenkammer, moderierte und hielt den Vortrag zum Thema. Angesprochen waren alle öffentlichen Vergabestellen des Landes Brandenburg sowie die Mitglieder der Architektenkammer.

Zur Info: Seit 2020 gilt für EU-weite Vergaben der neue Schwellenwert von € 214.000 Netto. Im Skript ist noch der Schwellenwert von 2019 enthalten.

Das Skript zum Vortrag finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.

Die neue Arbeitshilfe zur RPW 2013

Die Arbeitshilfe zu den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) ist neu erschienen.

Folgende Themen setzen die Schwerpunkte:

  • eine Übersicht zu den Änderungen in der neuen RPW 2013 gegenüber der alten RPW 2008
  • Anwendungshinweise der Kammern zum Wortlaut der RPW 2013
  • aktuelle Wettbewerbsbeispiele aus der Praxis

    Die neue Arbeitshilfe wurde gemeinsam erarbeitet durch die Brandenburgische Architektenkammer, die Brandenburgische Ingenieurkammer und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Sie finden hier die neue Arbeitshilfe zur RPW 2013 zum Download.

RPW 2013 - Kommentierung und Handlungsempfehlung des BDA

"Mit den vorliegenden Kommentierungen will der BDA (Bund Deutscher Architekten) eine sachgerechte Handhabung der RPW unterstützen sowie die Verfahrenssicherheit für die Beteiligten erhöhen. Der damit verbundene Wunsch ist eine breite Anwendung von Planungswettbewerben im privaten und öffentlichen Bereich zur Förderung von Baukultur und Qualität in Architektur und Stadtplanung – einhergehend mit der besten Lösung für den Bauherrn. Dem BDA-Arbeitskreis „Wettbewerbs- und Vergabewesen“ möchte ich für die fundierte Kommentierung der RPW 2013 danken, in die Erfahrungen aus der Vorbereitung und Betreuung von Wettbewerbsverfahren sowie aus der Preisrichtertätigkeit einfließen."
Heiner Farwick ist Präsident des Bundes Deutscher Architekten BDA mit Büro in Ahaus und Dortmund.

Aufwendungen bei der Vergabe von Planungsleistungen - Evaluierung der zeitlichen Abläufe und monetären Aufwendungen bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen im Hochbau

Im November 2013 ist als Ergebnis eines Forschungsvorhabens im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
die Broschüre "Aufwendungen bei der Vergabe von Planungsleistungen - Evaluierung der zeitlichen Abläufe und monetären Aufwendungen bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen im Hochbau, erschienen. Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

 

 

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