Mit einer Vielfalt von Planungskonzepten zu konkurrieren und so nach der besten Lösung gemeinsam zu suchen, ist ein unverzichtbarer Beitrag unseres Berufsstandes zur Baukultur. Hierfür finden sich sowohl im Berufsrecht für die Planer als auch im Vergaberecht für die Auftraggeber geeignete Vorschläge, nämlich:
- Der geregelte Planungswettbewerb
- Gestaltung konkurrierender Verfahren außerhalb geregelter Planungswettbewerbe (Mehrfachbeauftragungen)
- Rechtliche Vorgaben für Vergaben öffentlicher Auftraggeber
Der geregelte Planungswettbewerb
In einem Planungswettbewerb werden für das Projekt entscheidende Planungsleistungen in Konkurrenz mit Kolleginnen und Kollegen erbracht, ohne dass diese Leistungen mit einiger Sicherheit zu einer Honorierung oder gar zu einem Auftrag führen. Dennoch empfehlen die Kammern – in einem gewissen Widerspruch zu ihrer Forderung nach genereller Honorierung - den geregelten Planungswettbewerb als den Königsweg mit der Begründung, dass hier die Suche nach der besten Lösung in einem Verfahren erfolgt, dem ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Planer, des Bauherrn und der Gesellschaft zugrunde liegt, was den Verzicht auf angemessene Honorierung rechtfertigt. Denn Wettbewerbe haben eine lange Tradition nicht nur in Deutschland, sondern gehören zur Architekturgeschichte. Die relevante Wettbewerbsordnung in Deutschland ist die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), die auf denselben Grundprinzipien aufbaut, die auch schon die erste Wettbewerbsordnung aus dem Jahre 1867 auszeichnete:
- Gleichbehandlung aller Teilnehmer
- Klare und eindeutige Aufgabenstellung
- Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Kompetentes Preisgericht
- Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
- Auftragsversprechen
Bedeutsam für unseren Berufsstand ist, dass die VgV die Bedeutung des geregelten Planungswettbewerbs unterstreicht: Nach § 78 Abs. 1 VgV gewährleisten Planungswettbewerbe die Wahl der besten Lösung der Planungsaufgabe und sind gleichzeitig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und Förderung der Baukultur. Nach § 78 Abs. 2 VgV sind Planungswettbewerbe zwingend auf Grundlage sogenannter veröffentlichter einheitlicher Richtlinien durchzuführen, in denen auch die Mitwirkung der Architektenkammern an der Vorbereitung und bei der Durchführung von Planungswettbewerben geregelt ist. Wie bereits ausgeführt, ist die relevante Richtlinie die RPW.
Für Bundesbehörden ist die RPW auch bei Ausschreibungen unterhalb des EU-Schwellenwertes maßgeblich. Dies ergibt sich aus der Begründung zu § 52 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Danach dienen bei Architekten- und Ingenieurleistungen Planungswettbewerbe dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen auf der Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien zu erhalten. Bei ihrer Durchführung hat der Auftraggeber laut Begründung die RPW2 anzuwenden.
Gleiches gilt für Auftraggeber der Länder oder der Kommunen für den Fall, dass dort die UVgO übernommen wurde oder in ähnlicher Weise auf diese Richtlinien verwiesen wird.
Berufspolitisches Ziel muss sein, dem Wettlauf um Aufträge mit immer umfangreicheren Vorleistungen ohne angemessene Gegenleistung Einhalt zu gebieten und durch solidarisches Verhalten die gesetzgeberische Idee, die in § 77 Abs. 2 VgV für öffentliche Auftraggeber Geltung hat, in allen Bereichen unseres professionellen Handelns wirksam werden zu lassen.*
Unterlagen
- Verzeichnis mit Kontaktdaten der an Wettbewerben interessierten Brandenburger Planungsbüros, für Städte und Kommunen sowie wettbewerbsbetreuende Büros auf Abfrage.
- Verzeichnis der wettbewerbsbetreuenden Büros
- Antrag für die Eintragung in die Liste der wettbewerbsbetreuenden Büros, HIER im Download-Bereich
- Verzeichnis mit vergabeverfahrensbetreuenden Büros, auf Anfrage.
- Verzeichnis für stellvertretende Fachpreisrichter (Stufe 1)
- Verzeichnis für besonders qualifizierte Fachpreisrichter (Stufe 2)
- Antrag zur Eintragung als Fachpreisrichter, HIER im Download-Bereich
- Empfehlungen für Aufwandsentschädigungen für Jurymitglieder
- Muster-Zuschlagsmatrix - nach einem Planungswettbewerb, im Download-Bereich
- Muster-Zuschlagsmatrix - ohne Planungswettbewerb, im Download-Bereich
- Leitfaden Unterschwellenvergabe der BAK finden Sie hier im Download-Bereich
- Beispielhafter Ablauf eines Planungswettbewerbs gem. RPW. Nicht dargestellt ist z.B. ein zweistufiges Verfahren mit Entwurfsüberarbeitung im laufenden Wettbewerb. Die Grafik finden Sie hier im Download-Bereich.
- Schlanke Verfahren - Empfehlungen für Planungswettbewerbe unterhalb des Schwellenwertes
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2021
- Kommentierung der HOAI 2021, Interview mit Herrn Schnepel, Bundesarchitektenkammer
- HOAI-Rechner online
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- VOB / A
- Weitere Unterlagen und wichtige Informationen finden Sie hier weiter unten.
Beratung
- Wir beraten Sie zu Planungswettbewerben, Vergabeverfahren und den Ausschreibungen der Vergabeverfahren gem. UVgO (unterhalb des Schwellenwertes) und VgV (oberhalb des Schwellenwertes)
- Die Brandenburgische Architektenkammer registriert die Planungswettbewerbe. Zur Übersicht.
Ansprechpartnerin ist Frau Maria Pegelow, Referentin für Öffentlichkeitsabeit, Wettbewerb und Vergabe, MAIL.
* Auszüge aus: Akquisition, Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen
Was geht, was geht nicht und was sollten wir - individuell und/ oder berufspolitisch - machen?
Ein Aufruf der Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer, verabschiedet im Rahmen der 93. Bundeskammerversammlung am 4.12.2020