Die Grundlage für die Durchführung von Wettbewerben bilden die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 31.01.2013 die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft gesetzt und am 22.02.2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Damit wurden die bisher geltenden Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) als Rechtsgrundlage für Planungswettbewerbe abgelöst. Im Land Brandenburg hat das Ministerium der Finanzen mit Erlass vom 12.03.2013 die Neufassung der Wettbewerbsregeln zum 01.04.2013 verbindlich für Landesbaumaßnahmen eingeführt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe für den Bereich der Städtebauförderung am 16.5.2013 eingeführt.
Aufgabe der Architektenkammer ist es, Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens und der Vorbereitung und Durchführung der Auslobung beratend mitzuwirken und zur Übereinstimmung mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften Stellung zu nehmen. Der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Brandenburgischen Architektenkammer wirkt beratend bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben mit. Auslobern von Wettbewerben wie zum Beispiel im kommunalen Bereich, die an die RPW 2013 nicht verpflichtend gebunden sind, empfiehlt die Brandenburgische Architektenkammer deren Anwendung als eine Art Leitfaden.
Seit Juni 2020 führt die Brandenburgische Architektenkammer eine Liste mit Kontaktdaten der an Wettbewerben interessierten Brandenburger Planungsbüros. Diese kann HIER von Städten und Kommunen sowie wettbewerbsbetreuenden Büros angefordert werden.