Verzeichnis für stellvertretende Fachpreisrichter (Stufe 1) und besonders qualifizierte Fachpreisrichter (Stufe 2) der Brandenburgischen Architektenkammer
Untenstehend finden Sie das fortlaufende Verzeichnis für stellvertretende Fachpreisrichter (Stufe 1) und besonders qualifizierte Fachpreisrichter (Stufe 2) und den Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis zum Herunterladen.
Grundsatz:
Die Brandenburgische Architektenkammer (BA) führt ein Verzeichnis besonders qualifizierter Fachpreisrichter mit Mitgliedern für diesen spezifischen Wettbewerbs-Bereich. Das Verzeichnis hat zum Ziel, private und öffentliche Auslober bei der Suche und Auswahl geeigneter Experten zu unterstützen. Die Mitglieder im Verzeichnis haben eine besondere Qualifikation nachgewiesen und sind daher prädestiniert, die Leistungen als Fachpreisrichter zu erbringen.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer sind und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können die Aufnahme in das Verzeichnis mit dem Formular und entsprechenden Belegen beantragen. Über den Verzeichniseintrag entscheidet der Ausschuss für Wettbewerb + Vergabe der BA.
Pflichten der verzeichneten Personen:
• Personen, die in dem Verzeichnis geführt werden, haben wegen des ihnen übertragenen Vertrauens eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der geltenden Vergabeverordnungen (VgV) über dem EU-Schwellenwert und den allgemein gültigen Wettbewerbsregeln gemäß aktueller RPW.
• Sie beteiligen sich am allgemeinen Informationsaustausch zur Entwicklung des Wettbewerbs- und Vergabewesens, wie z.B. an der jährlichen Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis.“
2-stufiges Verfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis besonders qualifizierter Fachpreisrichter
• Stufe 1: Aufnahme als stellvertretender Fachpreisrichter
Voraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis der stellvertretenden Fachpreisrichter ist die Teilnahme an mindestens 2 Wettbewerbsverfahren.
• Stufe 2: Aufnahme als besonders qualifizierter Fachpreisrichter
Voraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis besonders qualifizierter Fachpreisrichter ist die Teilnahme an mindestens 2 Preisgerichtsverfahren als stellvertretender Fachpreisrichter und der Nachweis guter Kenntnisse der aktuellen Wettbewerbs- und Vergaberegeln.
Zeitliche Befristung:
Der Verzeichniseintrag ist zeitlich auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung für die Dauer von 5 Jahren kann bei Vorlage der Fortbildungsnachweise formlos beantragt werden.
Der Verzeichniseintrag kann durch den Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der BA aberkannt werden, wenn die oben genannten Pflichten nicht eingehalten werden.
Hinweis für Auslober:
In das Verzeichnis besonders qualifizierter Fachpreisrichter der BA werden Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner auf Antrag aufgenommen, die belegen können, dass sie die nachfolgenden Voraussetzungen der BA für besonders qualifizierte Fachpreisrichter erfüllen. Es stellt keine Empfehlung der Brandenburgischen Architektenkammer dar. Das Verzeichnis wird fortlaufend ergänzt, es ist daher nicht abschließend und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Hier finden Sie auch den 2-stufigen Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis für stellvertretende und besonders qualifizierte Fachpreisrichter zum Herunterladen.
Verzeichnis für Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer der Brandenburgischen Architektenkammer
Untenstehend finden Sie das fortlaufende Verzeichnis für Wettbewerbsbetreuung und den Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis zum Herunterladen.
Grundsatz:
Die Brandenburgische Architektenkammer (BA) führt ein Verzeichnis qualifizierter Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer, das auf der Internetseite der BA öffentlich einsehbar ist und Auslobern auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Das Verzeichnis hat zum Ziel, private und öffentliche Auslober bei der Suche und Auswahl geeigneter Experten zu unterstützen.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer sind und die genannten Voraussetzungen erfüllen, können die Aufnahme in das Verzeichnis mit dem Formular und entsprechenden Belegen beantragen. Über den Verzeichniseintrag entscheidet der Ausschuss für Wettbewerb + Vergabe der BA.
Zusätzlich stellen wir auf Anfrage ein fortlaufendes Verzeichnis mit Vergabeverfahrens betreuenden Büros zur Verfügung, das wir 2021 begonnen haben. Dieses kann HIER angefordert werden.