Fort- und Weiterbildung der Brandenburgischen Architektenkammer

Die Fort- und Weiterbildungsangebote der Brandenburgischen Architektenkammer sind Bestandteil der im Brandenburgischen Architektengesetz verankerten Pflichten für die Neueintragung sowie für die laufende Fort- und Weiterbildung der Mitglieder der Architektenkammer.

Zweijährige Berufspraxis der Absolventinnen und Absolventen
Die Brandenburgische Architektenkammer unterstützt die Durchführung der zweijährigen Berufspraxis für Absolvent:innen nach abgeschlossener Hochschulausbildung. Damit Sie Ihre volle Verantwortung wahrnehmen und den Erfordernissen der Gesellschaft entsprechen können, werden Ihnen in dieser Zeit praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die zweijährige Berufspraxis muss wesentliche Berufsaufgaben nach § 3 des Brandenburgischen Architektengesetzes und berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen umfassen. In der Fortbildungs- und Praktikumsordnung vom 16. November 2018 sind die Anforderungen an die Berufspraxis geregelt.  

Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen in den folgenden fünf Themengebieten erfolgen und durch Teilnahmezertifikate nachgewiesen werden:

Öffentliches Baurecht 
Privates Baurecht 
Baupraxis 
Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
Management und Kommunikation

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Architektengesetzes vom 8. März 2006, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2010, § 4 (7), hat die Brandenburgische Architektenkammer den Auftrag, die Personen, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenliste mit Ausnahme der zweijährigen praktischen Tätigkeit erfüllen, als Anwärter in einem Verzeichnis zu erfassen. Die Teilnahme an den Seminaren kann dann zu den genannten Teilnahmegebühren für Absolventen erfolgen. Weiterführende Informationen zu den Modalitäten für Ihre Teilnahme, wie Anmeldung, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen haben wir für Sie in den Anmeldeinformationen zusammengestellt.   

Berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen
Das Brandenburgische Architektengesetz nennt unter den Berufspflichten der Architekt:innen aller Fachrichtungen die Pflicht, sich beruflich fortzubilden und sich dabei auch über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu informieren. Die Architektenkammer bietet für die Fort- und Weiterbildung daher ein umfängliches Seminarprogramm an und sorgt zusammen mit der Überprüfung der Fortbildungspflicht für Qualitätssicherung. Die Teilnehmenden erhalten jeweils Fortbildungszertifikate.

Zusammenarbeit Brandenburgische Architektenkammer mit der Architektenkammer Berlin
Mit Beginn des Jahres 2004 kooperieren wir im Bereich der Fort- und Weiterbildung mit der Architektenkammer Berlin. Beide Kammern geben jährlich einen gemeinsamen Fortbildungsflyer heraus. Die Zuordung der angebotenen Veranstaltungen zu den verschiedenen Themenfeldern bzw. Rubriken der beiden Architektenkammern kann abweichend  sein. Daher werden Absolventinnen und Absolventen gebeten, sich bei der jeweiligen Architektenkammer zu informieren, unter welchem Themenfeld/ Rubrik die Veranstaltung anerkannt wird. 
Zu den Seminarangeboten der Brandenburgischen Architektenkammer und der Berliner Architektenkammer gelangen Sie hier.

Das Fortbildungsangebot aller Architektenkammern finden Sie unter dem folgenden Link: https://architekten-fortbildung.de

Die Brandenburgische Architektenkammer und der Landesverband Berlin/Brandenburg des vhw e. V. - Bundesverband für Wohneigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung haben eine Vereinbarung getroffen, bei der Fortbildung ihrer Mitglieder zu kooperieren. Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer können Seminare und Tagungen des vhw-Landesverbandes Berlin/Brandenburg zur vhw-Mitgliedsgebühr besuchen.
https://www.vhw.de/fortbildung/