Brandenburgischer Denkmalpflegepreis 2024 ausgelobt!

Mi, 17.1.2024
Illustration Mitglieder

Mitglieder

Brandenburgischer Denkmalpflegepreis 2024

Auslobung

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verleiht seit 1992 den Brandenburgischen Denkmalpflegepreis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bau- und Bodendenkmalpflege.

Der Brandenburgische Denkmalpflegepreis in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 € wird an Bürgerinnen und Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen für

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen und
  • richtungsweisende Beispiele denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen.

Es können weiterhin bis zu drei Anerkennungen ausgesprochen werden für

  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Für den Denkmalpflegepreis 2024 können Vorschläge bis zum 15.05.2024 unter dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2024“ beim

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam

@email

eingereicht werden. Die Richtlinie für die Vergabe kann auf der Webseite des Ministeriums eingesehen werden. Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Die Unterlagen sollten elektronisch eingereicht werden und zur besseren Vergleichbarkeit möglichst einheitlich aufgebaut sein; der Vorschlag soll nicht mehr als 30 Seiten umfassen. Es wird gebeten, die Bewerbungen möglichst digital oder alternativ im DIN A4 - Format, kopierfähig (einseitig beschrieben, nicht gebunden) mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der vorgeschlagenen Person oder Gruppe und der Vorschlagenden,
  • aussagekräftige Beschreibung der Maßnahme mit Fotomaterial, Plänen etc., 
  • Begründung des Vorschlags,
  • ggf. aussagekräftige Beschreibung der Aktivitäten der vorgeschlagenen Gruppe/Vereinigung,
  • bei publizistischen Leistungen Kopien der Presseartikel, Manuskripte u. ä., Erscheinungsjahr oder Sendetermin.

Eigenbewerbungen sind möglich.

Eine Jury schlägt der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Auszuzeichnenden vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises besteht nicht.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat das Recht, alle eingereichten Unterlagen im Rahmen einer Dokumentation sowie in Publikationen und Ausstellungen im In- und Ausland honorar- und kostenfrei unter Nennung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu veröffentlichen.

Wenn die eingereichten Unterlagen zurückgesandt werden sollen, vermerken Sie dies bitte in dem Anschreiben. Eine Rücksendung der Unterlagen in Papierform kann nur erfolgen, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag beigefügt wurde. Nicht aussagefähige Unterlagen werden von der Jury nicht berücksichtigt.