Eintragungsausschuss
Der Eintragungsausschuss ist im Architektengesetz verankert und dessen Vorsitz ist durch den Vorstand zu bestellen mit Personen, welche die Befähigung zum Richteramt haben oder Diplomjurist:in sind. Entscheidungen der Architektenkammer, die sich auf die Architektenliste beziehen, trifft der Eintragungsausschuss. Er ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Der Eintragungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.