Delegierte des Versorgungswerks
Die Delegiertenversammlung des gemeinsamen Versorgungswerkes der Architektenkammern Berlin und Brandenburg besteht aus zwölf Delegierten. Neun Delegierte werden von den Teilnehmern aus dem Bereich der Architektenkammer Berlin, drei Delegierte aus dem Bereich der Brandenburgischen Architektenkammer gewählt und entsandt. Die Delegierten der Brandenburgischen Architektenkammer werden von der Vertreterversammlung der Brandenburgischen Architektenkammer mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer einer Wahlperiode gewählt und entsandt.