Wettbewerbe und andere Verfahren

Es gilt zu entscheiden, welches Verfahren das geeignete ist, ob und wann Gestaltungsvorschläge für die Auswahl des geeigneten Planungsbüros entscheidend sein sollen. Die Brandenburgische Architektenkammer bietet hierzu öffentlichen wie privaten Auftraggebenden bzw. Auslobenden ein kostenfreies Erstberatungsangebot. Die Beratung ist neutral und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Nehmen Sie telefonisch (0331. 275 91 23) oder per E-Mail Kontakt mit dem Referat für Wettbewerb und Vergabe auf.

Wettbewerb in Apolda

Wettbewerb in Apolda, Lageplan

Konzeptfindung über Planungswettbewerbe - Wie geht das?

Suchen Sie nicht die erstbeste, sondern die beste Lösung!

  • Was später einmal gebaut wird, muss gut vorbereitet werden. Die besten Konzepte und die besten Planerinnen und Planer, die das Bauvorhaben später auf dem Weg zur Realisierung voranbringen und begleiten, werden gesucht. Was für die öffentliche Bauherrschaft gilt, muss für private Unternehmen nicht falsch sein. Auch hier sollte zweckmäßig, nachhaltig und wirtschaftlich gebaut werden. Und dazu ist Ideenreichtum und Expertenwissen gefragt, um mit gebauter Qualität am Markt und im Stadtbild bestehen zu können. Planungswettbewerbe bieten den auftraggebenden Personen und Institutionen (AG) die Möglichkeit, in einem anonymisierten Verfahren aus einer Auswahl von Lösungsansätzen die für sie optimale Planung und die geeigneten Planungsbüros (AN) zu finden.

Wer kann unterstützen?

Mit wem wollen Sie planen?

  • Die Fachrichtungen und die Möglichkeit der Zusammenarbeit in Teams sollten früh bedacht werden: Für einen Hochbauwettbewerb können Sie z.B. Architektinnen/Architekten in Zusammenarbeit mit Innenarchitektinnen/Innenarchitekten auswählen. Sind Freianlagen auch zu konzipieren, nehmen Sie Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten mit in das Team. Für Kunst am Bau Künstlerinnen und Künstler usw. Mit den Mitgliedern des Planungsteams sind dann die Verträge zu schließen (Einzelverträge, Arge, GP o.ä.). Hilfreich kann es sein, z.B. ein Verkehrsplanungsbüro zu beteiligen. Soll dieses auch später beauftragt werden, muss es allerdings Teil des Planungsteams sein. 
  • Es ist sinnvoll, gezielt Brandenburger Büros anzusprechen und zur Teilnahme aufzufordern. Sollen Büros bereits gesetzt werden, empfehlen wir bis zu 50% Brandenburger Büros anzufragen. Unsere Mitglieder
  • Die Brandenburgische Architektenkammer führt eine Liste mit Kontaktdaten Brandenburger Planungsbüros, die an der Teilnahme an Wettbewerbsverfahren interessiert sind. Diese kann von Städten und Kommunen sowie wettbewerbsbetreuenden Büros angefordert werden. Diese kann im Referat Wettbewerb und Vergabe angefragt werden.

Wer sollte wann beteiligt werden?

  • Städte und Kommunen können durch das im Wettbewerb öffentlich gemachte Verfahren zur breiten und transparenten Diskussion und zum Meinungsaustausch der Öffentlichkeit anregen. Der parzipative Prozess geschieht im Idealfall vor der Vergabe der Planungsleistung, kann aber auch z.B. gut in einen zweiphasigen Wettbewerb integriert werden.

Welche Richtlinien und Gesetze gelten?

  • Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) liefern einen verlässlichen Rahmen. Alle Verfahrensabläufe werden klar beschrieben, die Anforderungen definiert und Vergabekriterien erläutert. Die wichtigsten Informationen aus der RPW 2013 haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
  • Darüber hinaus sind u.a. die GWG, die VgV, die UVgO und die HOAI zu berücksichtigen.

Was sollte vorbereitet werden?

  • Ganz am Anfang stehen die Definition der Bau- oder Planungsaufgabe (Phase 0) und die Festlegung des Wettbewerbsziels. Dies kann in einer Planungswerkstatt zusammen mit Interessierten in einem partizipativen Prozess erfolgen. Die Ergebnisse fließen in Bekanntmachungs- und Auslobungstext ein.
  • Sie benötigen außerdem einige Unterlagen wie z.B. ein Aufmaß, Bodengutachten, Leitungspläne, ggf. Baumgutachten. Je nach Aufgabe sind weitere Unterlagen erforderlich. Auf Basis dieser Grundlagen werden die Konzepte erstellt. Fehlen wichtige Informationen, sind manch getroffene Entscheidungen hinfällig. Das bedeutet: Verlorene Zeit!

Welche Verfahrensarten gibt es?

  • Zu einem der ersten Schritte gehört die Festlegung der Verfahrensart. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Wettbewerbsarten, die übrigens auch kombinierbar sind. Das Spektrum reicht von offen zugänglichen über nicht offene Verfahren bis hin zu Einladungswettbewerben. Allen gemeinsam sind die Chancengleichheit der eingereichten Entwürfe, die Transparenz der Entscheidungsfindung und die Unabhängigkeit des Preisgerichts.
  • Je nachdem, ob es sich um ein konkretes Bauvorhaben handelt oder ob für ein Projekt erst einmal unterschiedliche Ideen zusammengetragen werden sollen, kann ein Realisierungs- oder Ideenwettbewerb durchgeführt werden (auch in Kombination).
  • Man unterscheidet zwischen offenen und beschränkten Wettbewerben.
  • Offene Wettbewerbe: Alle, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, können teilnehmen. Dies können, je nach Aufgabenstellung, Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner, Ingenieurinnen und Ingenieure, aber auch beispielsweise Kommunikationsfachleute, Künstlerinnen und Künstler oder Kombinationen dieser Fachrichtungen sein (Interdisziplinärer Wettbewerb). Das Verfahren ist anonym, die Teilnehmerzahl i.d.R. nicht begrenzt.
  • Beschränkte Wettbewerbe: Die Auswahl erfolgt über einen Teilnahmewettbewerb nach festgelegten Kriterien oder durch direkte Aufforderung (Zuladung, Erfüllung der selben Kriterien ist Voraussetzung).
  • Weitere Verfahrensarten können sein: Reine Einladungswettbewerbe und Kooperative Verfahren § 3 (5) RPW (bei öffentlichen Auslobungen nur unterhalb des EU-Schwellenwertes von aktuell 215.000 Euro Netto)
  • Der Wettbewerb kann ein- oder mehrphasig und ein- oder mehrstufig durchgeführt werden. Wettbewerbe werden grundsätzlich in einer einzigen Wettbewerbsstufe durchgeführt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, aufeinanderfolgende Ideen- und/oder Realisierungswettbewerbe durchzuführen. Ein einphasiges Verfahren bedeutet, dass die Teilnahmebedingungen bekannt gegeben werden und alle Teilnehmenden ihre Konzepte abgeben. Nach der Abgabe erfolgt die Bewertung durch das Preisgericht und endet mit der endgültigen Entscheidung des Preisgerichts. Ein zweiphasiges Verfahren sieht hingegen eine stufenweise Auswahl der teilnehmenden Planungsbüros vor. Dies hat mehrere Vorteile: In einer ersten Phase können grobe Ideen entwickelt werden (geringer Aufwand, Vielzahl an Ideen), die in einer zweiten Phase – und mit weiterführenden Hinweisen vom Preisgericht – ausgearbeitet werden. In der zweiten Phase können auch weitere Fachplanende hinzugezogen werden.
  • An den Realisierungswettbewerb schließt sich in der Regel das Verhandlungsverfahren gem. VgV oder UVgO an.

Wie läuft ein Wettbewerb ab?

  • Der im download-Bereich abgelegte, kurz geschilderte Ablauf ist schematisch zu verstehen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Hier sind die wichtigsten zu beachtenden Phasen aufgezählt.
  • Öffentliche AG sind verpflichtet, die Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, öffentlich bekannt zu machen. Grundsätzlich wird bei der Bekanntmachung zwischen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (2022: ab 215.000 Euro Netto Planungshonorar) und im Unterschwellenbereich (unter 215.000 Euro) unterschieden. Bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich, die europaweit auszuschreiben sind, muss auch die Bekanntmachung europaweit erfolgen. Im Unterschwellenbereich, also bei der nationalen Auftragsvergabe, muss auch die Bekanntmachung nur national erfolgen. Bei europaweiten Ausschreibungen muss die Bekanntmachung zwingend im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen, das ausschließlich elektronisch herausgegeben wird. Bei nationalen Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte erfolgt die Veröffentlichung der Bekanntmachung in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen.
  • Die Ausgabe der Auslobung und der Wettbewerbsunterlagen erfolgt über die auslobende Person/Institution oder das wettbewerbsbetreuende Büro.
  • Bekanntmachung und Auslobung werden mit der Architektenkammer eng abgestimmt. Dafür ist ausreichend Zeit – mind. 10-14 Tage einzuplanen. Nach Freigabe der begleitenden Person, wird der Wettbewerb bei der Kammer registriert. Sie werden darüber hinaus von Anfang bis Ende des Wettbewerbs kompetent beraten und begleitet. Für die Registrierung nach § 2 Abs. 4 RPW wird vom Auslober je Planungswettbewerb eine Gebühr in Höhe von 1.500,00 € mit Erteilung der Registriernummer erhoben. Diese Regelung ist am 1.6.2023 in Kraft getreten. Gebührenordnung. Liste registrierter Wettbewerbe.  
  • Die Bearbeitungsphase: Als Bearbeitungszeit, also die Zeit zwischen Versand der Auslobungsunterlagen bis zum Termin der Abgabe der Wettbewerbsleistungen, sollte den Teilnehmenden, abhängig von der jeweiligen Aufgabe, sechs bis acht Wochen zur Verfügung stehen. Die Arbeit der Teilnehmenden endet mit der anonymen Abgabe der Wettbewerbsarbeiten.
  • Vorprüfung und Sitzung des Preisgerichts: Nach dem Abgabetermin der Arbeiten führt das wettbewerbsbegleitende Büro eine formale, wirtschaftliche und fachliche Vorprüfung gemäß den Vorgaben der Auslobung durch. In der Preisgerichtssitzung werden die Arbeiten vom Preisgericht in (mehreren) Rundgängen anonym und nur an den fachlichen Qualitäten orientiert bewertet. Im Anschluss an diese qualifizierte Beurteilung werden die Preise vergeben.
  • Nach der Preisgerichtssitzung:  Es werden alle am Wettbewerb Beteiligten umgehend über das Ergebnis sowie über Ort und Zeit der öffentlichen Ausstellung informiert. Sämtliche Arbeiten, die zum Wettbewerbsverfahren eingereicht wurden, werden ausgestellt und sollten mindestens eine Woche lang zu sehen sein. Im Anschluss daran kann der AG mit einem oder mit allen Preisträgerinnen und Preisträgern verhandeln. Dies ist mit der Auslobung bekannt zu geben. Auch die Zuschlagskriterien und der Vertragsentwurf sind den Teilnehmenden bereits mit der Auslobung zur Verfügung zu stellen.

 

Alle weiteren Informationen stehen Ihnen in der RPW selbst, aber auch den Arbeitshilfen zur RPW zur Verfügung. 

Bei Fragen beraten wir Sie gern!