Aufgaben
Die Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wer die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin, Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin, Innenarchitekt/Innenarchitektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin trägt, muss in die Architektenliste eingetragen sein und ist damit automatisch Kammermitglied.
Die Brandenburgische Architektenkammer ist ein Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Sie hat vor allem folgende Aufgaben, die ihr der Gesetzgeber zugewiesen hat:
- die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder sowie das Ansehen des Berufsstandes zu wahren,
- die Listen der Fachrichtungen zu führen, Verzeichnisse zu führen,
- die Berufsqualifikationen zu überprüfen und anzuerkennen, Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen und zu bewerten,
- die während der zweijährigen praktischen Tätigkeit sowie der begleitenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Aufgaben und Inhalte festzulegen, Berufspraktika zu beaufsichtigen und zu bewerten,
- die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen und Verletzungen zu ahnden,
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern, in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen gegenüber Behörden und Gerichten Stellung zu nehmen, Vorschläge zu machen und Gutachten zu erstatten,
- auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Berufsangehörigen oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken, das Sachverständigenwesen zu fördern, Sachverständige öffentlich zu bestellen, zu vereidigen,
- die Berufsangehörigen in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
- Planungswettbewerbe zu fördern und bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und
- die Zusammenarbeit mit anderen Architektenkammern, Berufskammern, Hochschulen, Verbänden und Vereinen zu pflegen und zu fördern.
Die Brandenburgische Architektenkammer wurde auf der Grundlage des Architektengesetzes am 27. April 1991 gegründet. Sie übernimmt eine wichtige Ordnungsfunktion im Bereich des Planens und Bauens. Der Gesetzgeber hat die Berufsaufgaben der Kammermitglieder im Architektengesetz definiert und unterscheidet vier Fachrichtungen:
- Architektur
- Innenarchitektur
- Landschaftsarchitektur
- Stadtplanung
Zu den Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen. Kennzeichen der beruflichen Tätigkeit ist in allen Fachrichtungen die geistig-schöpferische Bewältigung der Berufsaufgaben unter Berücksichtigung ihrer vollen Komplexität insbesondere auch im Hinblick auf technisch-funktionale, sozioökonomische, baukulturelle, rechtliche und ökologische Belange. Die Tätigkeit berücksichtigt die Bedürfnisse des Gemeinwesens und achtet dabei das architektonische Erbe sowie die natürlichen Lebensgrundlagen.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern direkt an die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer.