Vergabe von Planungsleistungen

Ziel der Vergabe ist es, den für die Lösung der Aufgabenstellung geeignetsten Bewerber auszuwählen. 

Wir beraten alle Mitglieder, Planungsbüros sowie Städte und Kommunen zu Vergabeverfahren und den Ausschreibungen der Vergabeverfahren gem. UVgO (unterhalb des Schwellenwertes) und VgV (oberhalb des Schwellenwertes). Der Schwellenwert liegt derzeit (2026) bei 216.000 €.

Alle wichtigen Informartionen zu unserer Entscheidungshilfe finden Sie weiter unten: 6 SCHRITTE - Verhandlungsverfahren oder Planungswettbewerb.

Kommen Sie gern auf uns zu! Ansprechpartnerin ist Frau Maria Pegelow, Referentin für Öffentlichkeitsabeit, Wettbewerb und Vergabe, MAIL.

Unser Justiziar Herr Dr. Schattenfroh wird bei rechtlichen Fragen hinzugezogen.

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6 SCHRITTE - Verhandlungsverfahren oder Planungswettbewerb

Eine Anleitung in sechs Schritten für Auftraggeber, die Planungsleistungen brauchen.

 

Die Vergabe von Planungsleistungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Öffentliche Auftraggeber stehen vor der Herausforderung, fachlich geeignete Verfahren auszuwählen, rechtliche Anforderungen einzuhalten und gleichzeitig eine hohe gestalterische und funktionale Qualität zu sichern. 

Wir haben die Anleitung 6 SCHRITTE entwickelt, die in sechs aufeinander aufbauenden Schritten zeigt, wie Auftraggeber strukturiert und rechtssicher vorgehen können – von der Klärung der Projektziele über die Definition der benötigten Leistungen bis hin zur Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens. Sie soll dazu beitragen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl die Qualität der gebauten Umwelt als auch die Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Vergabe sichern.

Dabei wird deutlich: Die Wahl des geeigneten Verfahrens ist kein isolierter Schritt, sondern das Ergebnis einer systematischen Vorbereitung. 

Der Planungswettbewerb eignet sich besonders für Projekte mit hohem gestalterischem Anspruch oder öffentlicher Bedeutung. Das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag stellt eine Alternative dar, insbesondere bei klar definierten Aufgabenstellungen oder engerem Zeitrahmen. Voraussetzung für qualitätsvolle Beiträge, die hier über eine Analyse und Diskussion der Projektinhalte hinausgehen, ist eine angemessene Vergütung (siehe Empfehlungen der AHO-Schriftenreihe Nr. 35), die über eine reine Aufwandsentschädigung hinausgehen muss. 

Es gibt Vorhaben und Leistungen, bei denen ein "konventionelles" Vergabeverfahren ohne Lösungsvorschlag sinnvoll ist, z.B. wenn eher technische Aspekte im Vordergrund stehen. Dazu werden wir Ihnen die Hintergründe im Weiteren erläutern.

Die Brandenburgische Architektenkammer steht als fachliche Anlaufstelle für Sie als Auftraggeber bei der Entscheidung, welches Verfahren geeignet ist, zur Verfügung. Qualifizierte Mitglieder können als Berater bei der Vorbereitung und Durchführung qualitätssichernder Verfahren hinzugezogen werden.

Verbreiten Sie gern die Infos, verteilen Sie unseren Vergabe-Flyer in Ihrem Team!

Kontakt: Maria Pegelow, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerb und Vergabe, T: 0331. 275 91 23, E: @email 

Team

Maria Pegelow © Erik-Jan Ouwerkerk

Rückfragen

Maria Pegelow
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, 
Wettbewerb und Vergabe
Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstr. 52
14467 Potsdam
T: 0331. 275 91 23
E: @email