Sachverständigenwesen

Der Sachverständigenausschuss prüft die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung und schlägt diese zur Prüfung vor. Er führt intensive Gespräche mit Gerichten und weist u. a. auf die Sachverständigentätigkeit im Zusammenhang mit Gerichtsgutachten und auf aktuelle Probleme bei der Sachverständigentätigkeit hin.

Team

Dipl.-Ing. (FH) Achim Munzinger

Ausschussvorsitzender

Dipl.-Ing. (FH) Achim Munzinger

Kontaktdaten

leer

Ausschussmitglied

Dipl.-Ing. Corinna Fliegner

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Günther

Ausschussmitglied

Dr.-Ing. Udo Günther

Kontaktdaten
Sarrafi

Ausschussmitglied

M.Sc, M.Eng. Elaheh Sarrafi

Kontaktdaten
leer

Ausschussmitglied

Dipl.-Ing. (FH) Roland Subatzus

Kontaktdaten
tietje

Ausschussmitglied

Dipl.-Ing. Hartmut Tietje

Kontaktdaten

Der Weg zur öffentlichen Bestellung
Öffentliche Bestellung von Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern durch die Brandenburgische Architektenkammer

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger setzt sowohl eine besondere fachliche Qualifikation als auch persönliche Eignung voraus.

Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die einzelnen Sachgebiete können überwiegend unter folgendem Link eingesehen werden: https://ifsforum.de/publikationen/bestellungsvoraussetzungen

Was bringen Sie mit?
Als Sachverständige oder Sachverständiger haben Sie Ihre Gutachtertätigkeit unabhängig, objektiv und unparteiisch auszuüben. Dies setzt insbesondere persönliche Zuverlässigkeit, Integrität, Unabhängigkeit, Charakterstärke sowie ein hohes Maß an Sachlichkeit voraus.

Darüber hinaus müssen Sie den Nachweis einer besonderen Sachkunde erbringen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem bestimmten Fachgebiet. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören in der Regel:

  • die Mitgliedschaft in Ihrer Architektenkammer,
  • eine langjährige Berufserfahrung, häufig mindestens zehn Jahre,
  • der Nachweis besonderer fachlicher Leistungen sowie
  • die Fähigkeit, komplexe Fachfragen klar, nachvollziehbar und strukturiert schriftlich darzustellen.

Dieser Nachweis erfolgt regelmäßig durch die Vorlage von Gutachten oder vergleichbaren fachlichen Ausarbeitungen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach den Bestellungsvoraussetzungen des jeweiligen Sachgebietes.

Die öffentliche Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 36 der Gewerbeordnung.

Der konkrete Weg zur Bestellung
Der erste Schritt führt über Ihre Architektenkammer. Dort berät Sie der Sachverständigenausschuss individuell zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Bestellungsverfahrens. Gleichzeitig wird Ihre persönliche Eignung geprüft.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung eingereicht haben, erfolgt die Überprüfung Ihrer besonderen Sachkunde durch ein unabhängiges Fachgremium. Hier arbeiten in Berlin und Brandenburg die bestellenden Kammern zusammen.

Der Nachweis der besonderen Sachkunde erfordert eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung. Dieser Hinweis soll nicht abschrecken, sondern verdeutlichen, dass die öffentliche Bestellung ein anspruchsvoller Prozess ist, der fachliches Engagement, Ausdauer und eine intensive Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Sachgebiet voraussetzt.

Wer diesen Weg erfolgreich beschreitet, erwirbt eine besondere Qualifikation und genießt ein hohes Maß an Vertrauen bei Gerichten, Behörden, Unternehmen und privaten Auftraggebern.