Sachverständigenwesen
Der Sachverständigenausschuss prüft die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung und schlägt diese zur Prüfung vor. Er führt intensive Gespräche mit Gerichten und weist u. a. auf die Sachverständigentätigkeit im Zusammenhang mit Gerichtsgutachten und auf aktuelle Probleme bei der Sachverständigentätigkeit hin.