Nachweisberechtigte

Die Brandenburgische Architektenkammer und die Brandenburgische Ingenieurkammer sind gemäß § 66 Abs. 5 BbgBO mit der Führung einer gemeinsamen Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten beauftragt.

Die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten in Brandenburg finden Sie hier:

https://www.nachweisberechtigte-brandenburg.de