Vorstand
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und mindestens vier, höchstens zehn Beisitzenden. Dem Vorstand sollen Mitglieder aus allen Fachrichtungen und Tätigkeitsarten angehören. Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer; er bedient sich hierzu einer geschäftsführenden Person.
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Architektenkammer gerichtlich und außergerichtlich. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist die geschäftsführende Person zuständig und verantwortlich.