1. Änderungsnovelle zum GEG vom 1.1.2023 und Übersicht zu Neuerungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Konsequenzen für Alt- und Neubau
Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierin ergeben sich einerseits Verschärfungen für den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude und andererseits Neuerungen zum Nachweis und der Anrechnungen von PV-Strom. Für Planerinnen und Planer sowie Investorinnen und Investoren werden Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung wichtiger denn je.
Seit 2022 wurden eine Reihe von Änderungen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude vorgenommen. Für zu errichtende Wohn- und Nichtwohnungsbau gibt es nur noch Effizienzhausniveau 40 NH. Im Altbau gibt es einen neuen Förderbestand eines „Worst-Performance-Buildung“.
Im Seminar werden wesentliche Planungs- und Ausführungskonsequenzen vorgestellt und anschaulich an praktischen Beispielen erläutert.
Folgende Aspekte werden unter anderem im Seminar behandelt:
- Energetische Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
- Hinweise zur Ausführungs- und Detailplanung (Ergebnisse aus Wärmebrücken-, Dichtheits- und Lüftungskonzepten)
- Hinweise zur Effizienzhausförderung nach BEG und QNG-Anforderungen
- Nachweise und Nachweisinhalte für das Bauen im Bestand
- Förderung von Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser gemäß BEG
Zielgruppe
Architektinnen udn Architekten
Lernziel
Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden die Regelungen des neuen Ge-bäudeenergiegesetzes (GEG) und kennen Förderungsmöglichkeit der „Bundesför-derung für effiziente Gebäude“ (BEG). Sie kennen die nachzuweisenden Kenngrö-ßen und entwurfsabhängigen Einflüsse für den Nachweis. Für die Ausführungs-planung und Ausführung werden maßgebliche Kennwerte vermittelt.
Methodik
Vortrag, Lehrgespräch, Diskussion, Fallbesprechung, Hinweise aus der Praxis etc.
Inhalt
1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz, Verschärfungen der Anforderun-gen an den Jahres-Primärenergiebedarf, Stärkung Erneuerbarer Energien, wesentli-che Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung, Folgen für Planung und Aus-führung, Neuerungen zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude, QNG-Anforderungen