Aktuelles zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (beruflich) in Kontakt kommen, also insbesondere Architektinnen und Architekten, freie Planende, Investoren und Investorinnen, Beschäftigte der Bauämter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Lernziel
Die Veranstaltung soll erreichen, dass die Teilnehmenden die Chancen, aber auch Risiken des Einsatzes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie dessen rechtliche Voraussetzungen in ihrer täglichen Praxis beurteilen können, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit zu erhöhen sowie die Möglichkeiten des Rechtsinstituts auszuschöpfen.
Methodik
Der Dozent wird anhand einer systematisch aufgebauten Vortragsunterlage die entscheidenden Fragen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erörtern und die sich den Teilnehmenden stellenden Fragen beantworten. Es besteht Gelegenheit für alle Teilnehmenden, ihre Fragen anzubringen.
Inhalt
Bereits in rund der Hälfte der Fälle wählen die Gemeinden heute nicht mehr den „normalen“ Bebauungsplan, sondern den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB. Dessen Ziel ist die Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens, einschließlich dessen Sicherung im Interesse sowohl des Investors als auch der Kommune. Bauherren und Vorhabenträgern ist jedoch häufig nicht in ausreichendem Maß bewusst, dass mit der Wahl des Instituts des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für sie nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile einhergehen. Insbesondere müssen sie weitreichende Sicherheiten erbringen sowie Kosten übernehmen. Das Seminar widmet sich den Besonderheiten des Vorhaben- und Erschließungsplans selbst, insbesondere aber den in der Praxis häufig auftretenden Fragen zum obligatorischen Durchführungsvertrag. Dies betrifft die formellen und materiellen Anforderungen ebenso wie die Frage der Auslegung des Vertrages, des Zeitpunktes des Vertragsschlusses etc. Erörtert werden schließlich Rechtsprobleme des Vollzugs, des Vorhabenträgerwechsels sowie Probleme bei Insolvenzen etc.