Kooperationsvereinbarung für Beratungsstelle bauliche Barrierefreiheit unterzeichnet
Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung startet Brandenburgs Bauminister Rainer Genilke gemeinsam mit der Brandenburgischen Architektenkammer die Pilotphase für die Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit in Brandenburg.
Bauherrinnen und Bauherren und die am Bau Beteiligten können sich mit Fragen rund um die Schaffung von baulicher Barrierefreiheit im Wohnungsbau, bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und auf Freiflächen bzw. Außenräume an die Geschäftsstelle im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wenden.
Die Koordinierungsstelle in der Brandenburgischen Architektenkammer wird die Fragestellungen durch Mitglieder des Pools für Barrierefreies Bauen besprechen und beantworten. Die Experten beraten auch bei konkreten vor-Ort Lösungen.
Rainer Genilke sagte anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung in Potsdam: „Barrierefreiheit ist ein Qualitätskriterium, das allen Nutzenden zu Gute kommt. Dazu gehören nicht nur Menschen mit Behinderungen. Mit Blick auf den demografischen Wandel und die Tatsache, dass der Anteil älterer Menschen mit entsprechend veränderten Bedürfnissen zunimmt, gewinnt Barrierefreiheit immer mehr an Bedeutung. Aber sie kann auch für Familien mit Kindern ein entscheidender Beitrag für mehr Lebensqualität sein. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention sind diese Belange auch gesetzlich vorgesehen. Wir wollen die bauliche Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken, beim Neu- und Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen. Ich freue mich, dass ich heute die Kooperationsvereinbarung mit der Brandenburgischen Architektenkammer unterzeichnen kann. Damit kann die Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit Brandenburg ihre Arbeiten aufnehmen – für mehr bauliche Barrierefreiheit im Land.“
Andreas Rieger, Präsident der Brandenburgischen Architektenkammer, betonte:
„Barrierefreies Planen und Bauen ist menschenfreundliches, zukunftsorientiertes Planen und Bauen. Barrierefreiheit als festen Bestandteil guter Baukultur und im Sinne eines nachhaltigen Planen und Bauens zu etablieren ist Ziel der Beratungsstelle. Es ist auch Berufsaufgabe von Architekten und Architektinnen, Stadtplanerinnen und Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, Innenarchitekten und Innenarchitektinnen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern. Das Engagement der Architektenkammer gilt der Sensibilisierung und Information der planenden Berufe, der öffentlichen und privaten Bauherren für und über barrierefreies Planen und Bauen. Barrierefreiheit ist ein Gewinn für alle!“
Grundvoraussetzung für gleichberechtigte, autonome Lebensgestaltung
Der barrierefreie Zugang zu Gebäuden, Wohnraum, Gütern, Dienstleistungen und Informationen ist für Menschen mit Behinderung Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte und autonome Lebensgestaltung. Dieser Zugang ist oder wird vielen Menschen mit Behinderungen im wahrsten Sinne des Wortes auch heute noch häufig verbaut. Und auch die barrierefreie Nutzung ist leider keine Selbstverständlichkeit.
Deutschland hat sich mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtet, bestehende Barrieren zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass keine neuen Barrieren aufgebaut werden. Denn nur dann können Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte auf Teilhabe an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichen Leben überhaupt erst wahrnehmen. Und nur dann haben sie die Chance für ein selbstbestimmtes Leben.
In Brandenburg leben circa 508.000 Menschen mit einer Behinderung, darunter 335.000 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Das sind rund 20 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die auf unterschiedliche Weisen mit Barrieren konfrontiert sind.
Rainer Genilke: „Bedenken wir darüber hinaus die demografische Entwicklung des Landes Brandenburg mit, müssen wir davon ausgehen, dass im Jahr 2030 der Bevölkerungsanteil der Personen, die 65 Jahre und älter sind, mehr als 30 Prozent betragen wird. Immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten darauf angewiesen sein, sich in einer möglichst barrierefreien Umwelt bewegen zu können, um ihr Recht auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglichst autonom verwirklichen zu können.“
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) und die einschlägigen DIN-Normen enthalten Regelungen zum barrierefreien Bauen. Hier möchte die Beratungsstelle für bauliche Barrierefreiheit in Brandenburg Unterstützung bieten, indem das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zunächst bis Ende 2025 ein Beratungsangebot an die am Bau Beteiligten unterbreitet. Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln soll das Beratungsangebot aber auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden.
Die Entwicklung der Beratungsstelle bauliche Barrierefreiheit Brandenburg wurde insbesondere unterstützt von der Brandenburgischen Architektenkammer, der Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeirat.
Anfragen können per Mail unter: @email gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite unter:
https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/stadtentwicklung/beratungsstelle-bauliche-barrierefreiheit/